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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Flex Leser Avatar von Steffen L.
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    seltsames studio, dasdas geld einfach sausen lässt....

    für sonderdeals ist baren im voraus für 3 monate nicht verkehrt.

    wenn der studiobesitzer schon direkt sagt, dass es NUR den jahresvertrag gibt, dann kann es schon sein, dass er dich nicht nach 3monaten rauslassen will.

    aber eigentlich lacht bares ja immer.

    hab in meinem studio den preis für den jahrestarif für 6monate gegen bares im voraus bekommen; ohne vertrag, ohne alles.

    wäre ohne vorauszahlung auch nicht möglich gewesen.
    just try it.
    ...hat das System verstanden.

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von hobbes
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    Eine Immatrikulationsbescheinung ist kein Kündigungsgrund.

    Gründe die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sind u.a.:

    Eine dauerhafte Erkrankung, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass der Kunde am Training nicht teilnehmen kann. Die Krankheit muss im Streitfall durch ärztliches Attest nachweisbar sein.

    Eintritt einer Schwangerschaft

    Die Einberufung in die Bundeswehr

    Der Umzug des Kunden in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil, zumindest wenn sich dadurch der Anfahrtsweg zum Fitness-Studio um 30 km und mehr erhöht. Im Einzelfall kann auch eine geringere Entfernung ausreichend sein.

    im Übrigen gibt es natürlich kein "Limit" für Kündigungen, maßgeblich ist immer nur das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und die frist- und formwirksame Ausübung des Kündigungsrechts.

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    "Der Umzug des Kunden in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil, zumindest wenn sich dadurch der Anfahrtsweg zum Fitness-Studio um 30 km und mehr erhöht. Im Einzelfall kann auch eine geringere Entfernung ausreichend sein."

    Ich denke 600km sind ausreichend

  4. #4
    Flex Leser Avatar von Steffen L.
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    brauchst dann aber eine meldebescheinigung
    ...hat das System verstanden.

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