Laut der Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Vertragslaufzeit nicht mehr an einen Standort gebunden. Bisher war es immer so, dass sich die Vertragslaufzeit bei einem Umzug um 24 Monate zum Umzugsdatum verlängert hat.

Auch hat man bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag am neuen Standort nicht fortgeführt werden kann, allerdings mit einer Frist von 3 Monaten.

In manchen Fällen gewähren dir Anbieter auch Sonderkündigungsrecht. Bei der Telekom z.B. spricht man bei deinem Fall von einer Zusammenlegung zweier Haushalte. Bedeutet, wenn 2 Parteien zusammenziehen und beide besitzen einen Telekom Anschluss, so kann einer aus Kulanz gekündigt werden. Keine Ahnung, ob 1&1 auch so eine Regelung hat.