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  1. #1
    Discopumper/in
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    DSL und Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Hallo,

    ich bin seit ca. 5 Jahren Kunde bei 1&1. Nun weiß ich jedoch seit letzter Woche, dass ich zum Monatsende umziehen werde. Mir ist bewusst, dass Telefon und Internet nicht nummern- oder ortsgebunden ist und mein bestehender Vertrag somit weitergeführt werden müsste/könnte (?), sofern technisch möglich. Da ich allerdings in eine WG umziehe, in der bereits ein Telefon- und Internetvertrag besteht, habe ich definitiv keinen Bedarf.

    1und1 hat sich nun gemeldet und mir angeboten, dass sie kulant sein wollen und mich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen lassen wollen. Meint ihr, das ist in Ordnung und ich solle damit leben oder müsste ich unter den gegebenen Umständen eine geringere Kündigungsfrist haben?


    MfG

  2. #2
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    Umzug bringt kein Sonderkündigungsrecht, sofern der anbieter auch am neuen standort liefern könnte. insofern biste mit den 3 monaten schon gut dabei.

  3. #3
    Keine Arme - Keine Kekse Avatar von Doppelbock
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    Mach das.
    Die Telekom würde dir was husten

  4. #4
    King of the Kiez Avatar von Schlipsträger
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    wobei es doch so ein neues oaschloch-urteil gibt, wonach selbst umzug nicht zur ausserordentlichen kündigung führt. auch wenn der anbieter am neuen ort nicht liefern kann.

  5. #5
    Discopumper/in Avatar von Dr. H3adnut
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    Laut der Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Vertragslaufzeit nicht mehr an einen Standort gebunden. Bisher war es immer so, dass sich die Vertragslaufzeit bei einem Umzug um 24 Monate zum Umzugsdatum verlängert hat.

    Auch hat man bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag am neuen Standort nicht fortgeführt werden kann, allerdings mit einer Frist von 3 Monaten.

    In manchen Fällen gewähren dir Anbieter auch Sonderkündigungsrecht. Bei der Telekom z.B. spricht man bei deinem Fall von einer Zusammenlegung zweier Haushalte. Bedeutet, wenn 2 Parteien zusammenziehen und beide besitzen einen Telekom Anschluss, so kann einer aus Kulanz gekündigt werden. Keine Ahnung, ob 1&1 auch so eine Regelung hat.

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