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klatscht glei, frollein..
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
kassetten ,ich erinnere mich…
"Keinen Bock hier mit den Arschlöchern rumzureden…"
R.I.P. Stefan Hentschel
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V8
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
ich hätte dem Spinner nichtmal die Anzahlung wieder gegeben wenn der ungefragt überweist (noch dem ersten Anwaltsschreiben vielleicht, oder erst beim zweiten)
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klatscht glei, frollein..
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
hast es wohl sehr nötig...
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R.I.P. Stefan Hentschel
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to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Syntax
ich hätte dem Spinner nichtmal die Anzahlung wieder gegeben wenn der ungefragt überweist (noch dem ersten Anwaltsschreiben vielleicht, oder erst beim zweiten) 
Lesen ist nicht so deine Stärke, wa? Aber gut, da du ja auch das ganze Thema mit der Überwachung null ernst nimmst, würde es mich nicht wundern, wenn du deine Bankdaten direkt mit in die Auktion schreibst.
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Out there is a moving...
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von loki77
kassetten ,ich erinnere mich… 
10x kopiert, rauschen schlimmer als tegel....
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klatscht glei, frollein..
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Jack Burns
10x kopiert, rauschen schlimmer als tegel.... 
in der provence, da wird allet noch mal verwertet.
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R.I.P. Stefan Hentschel
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Out there is a moving...
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
kassetten kaufen, aber mit´nem iPhone 5 fotografieren und auf tumblr in den blog stellen.
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klatscht glei, frollein..
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
man muss prioritäten setzen!
"Keinen Bock hier mit den Arschlöchern rumzureden…"
R.I.P. Stefan Hentschel
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Eisenbeißer/in
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
wie kommst du auf sowas?
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
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BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von conrown
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
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