Zitat Zitat von Mark83 Beitrag anzeigen
wie kommst du auf sowas?
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.