Zitat Zitat von Tantalos
Ist die Krankenkasse verpflichtet, absolut jede ärztliche Behandlung zu bezahlen, sofern es sich um ein anerkanntes Verfahren handelt?
Nein. Die priv. Versicherung muss dann zahlen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig, geboten und wirtschaftlich vertretbar ist (also das kostengünstigste Verfahren bei 100%iger Zweckerfüllung) sowie entsprechende Deckung im Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Es gibt nach oben kein Limit. Niemand sucht sich seine Krankheiten aus.

Eine (teure) Doppelbehandlung, also die Therapie ein und derselben Sache, wird hinterfragt werden, nicht aber Zweit- und Drittdiagnostik ("Zweite Meinung") oder natürlich Arztwechsel usw.

Problematisch sind v.a. plastische Chirurgie, Zahnkosmetik, übertriebene Vorsorgediagnostik ("Ganzkörper-MRT mit 25...") und Psychotherapie

---> Versicherungsvertrag lesen

Gruß
fp