Ich hab es so verstanden, dass der Vermieter sagt: "Ich vermiete dir das Zimmer zum anteiligen qm-Preis!" (mit dem Hintergedanken dann mehr zu verrechnen) und der Mieter sagt: "Ja, passt."
Bei der Auslegung käme es nur darauf an, was der Vermieter so erklärt hat, dass man darauf vertrauen darf. Steht ja bei euch auch in § 116 dass der geheime Vorbehalt des Vermieters, er will eigentlich um 50€ mehr haben als er erklärt, unbeachtlich ist.
Schon irgendwo ein interessanter Fall. Würde mich auch interessieren, ob man da nicht schadenersatzrechtlich irgendwas machen kann. Dann wäre die Verjährung ja erst ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dass der Vertrag überhaupt vernichtet wird halte ich aber ehrlich gesagt für unwahrscheinlich.







Zitieren


Lesezeichen