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  1. #1
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    Steviol-Glykoside ist Zucker kein Stevia alles nur verarsche in der "gesunden Cola" sind genau 2 Würfelzucker weniger drin als in der normalen..... na dann mal Prost

  2. #2
    Junior ADMIN Avatar von Das Schwäbische Grauen
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    Also Geschmacklich hat es mich voll überzeugt, jetzt werde ich mal schauen müssen wo ich das hier bei uns erwerben kann!

    Zitat Zitat von Milo27 Beitrag anzeigen
    Steviol-Glykoside ist Zucker kein Stevia alles nur verarsche in der "gesunden Cola" sind genau 2 Würfelzucker weniger drin als in der normalen..... na dann mal Prost
    Hi Milo
    Zucker hat KCAL, und da in der Dose weniger wie 2 KCAL sind . passt deine Theorie nicht ganz.


    Kleiner Überblick
    Die süßen Bestandteile der Stevia-Pflanze: die Steviolglykoside

    Mittels eines Extrahierungsverfahren (ähnlich der Herstellung von Zucker), werden den Stevia-Blättern die süßen Bestandteile entzogen. Das Ergebnis ist ein weißes Pulver, die sogenannten Steviolglykoside. Sie werden im asiatischen Raum schon seit den 70er-Jahren als Süßstoff verwendet und sind bis zu 300 mal süßer als Zucker.
    Vorteile der Steviolglykoside:

    • keine Kalorien
    • schonend für die Zähne (keine Kariesbildung)
    • beeinflussen nicht den Insulinhaushalt
    • sind als völlig unbedenklich eingestuft (dank zahlreicher wissenschaftlicher Studien)
    Steviolglycoside – neuer Süßstoff aus der Stevia-Pflanze

    Rubrik
    Zutaten + Zusatzstoffe



    Stevia © PhotoSG – Fotolia.com

    In den Medien wird die Stevia-Pflanze schon lange diskutiert. Als Kosmetika „getarnt“ waren Stevia-Produkte schon in den letzten Jahren im Handel. Seit Ende 2011 sind die süß schmeckenden Glykoside der Stevia-Pflanze als Süßstoff zugelassen. Als „natürlicher Süßstoff“ sind sie jedoch nicht zu bezeichnen, denn es handelt sich um Zusatzstoffe.
    Süßstoff aus dem Honigkraut

    Stevia rebaudiana“, auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Staudenpflanze aus Südamerika, die wild in Paraguay und Brasilien wächst und dort von der Bevölkerung zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird.
    Die Stevia-Pflanze gilt in der Europäischen Union als „neuartiges Lebensmittel“und benötigt deshalb eine Zulassung. Da diese noch nicht erteilt wurde, bleibt die Verwendung von Steviablättern als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verboten.
    Steviolglykoside werden aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana extrahiert und sind 200-400mal süßer als Haushaltszucker. Die getrockneten Blätter der Stevia-Pflanze sind 30-45mal süßer als Zucker.
    Steviolglykoside haben keine Kalorien und sind für den Menschen unverdaulich.
    Nach Werbeaussagen soll Stevia blutzucker- und blutdrucksenkend, gefäßerweiternd, Zahnbelag hemmend und antimikrobiell wirken. Diese Wirkungen sind jedoch wissenschaftlich nicht gesichert. Frühere Bedenken, dass Stevia krebserregend und erbgutschädigend sei, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2010 in einem Gutachten ausgeräumt.
    Zugelassen!

    Für die Karriere eines Süßstoffs der wichtigste Schritt: Im November 2011 hat die EFSA Steviolglykoside als Zusatzstoff E 960 in der EU zugelassen.
    Allerdings dürfen in Lebensmitteln nur vergleichsweise geringe Mengen verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die von der EFSA festgelegte duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) nicht überschritten wird.
    Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich verzehrt werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten sind.
    Für Steviolglycoside liegt der ADI-Wert bei vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Dieser kann vor allem von Kindern (durch deren geringes Körpergewicht) leicht überschritten werden. Einen Schutz davor sollen niedrige Höchstmengen bei Erfrischungsgetränken bieten (siehe Tabelle). Steviolglykoside sind in der EU für 31 Lebensmittelkategorien zugelassen.
    Für verschiedene Lebensmittelgruppen gelten folgende Höchstmengen:

    Lebensmittel Steviol-Äquivalente, Höchstwert:
    Fruchtnektare 100 mg/kg
    Aromatisierte Getränke 80 mg/kg
    Fruchtjoghurt 100 mg/kg
    Konfitüren 200 mg/kg
    Schokoladenprodukte 270 mg/kg
    Kaugummi 3.300 mg/kg
    Suppen und Brühen 40 mg/kg
    Tafelsüße nur so viel, wie für diesen Zweck notwendig ist

    Aufgrund des relativ starken Eigengeschmacks (lakritzartig) sowie der festgelegten Höchstmengen rechnet die Industrie damit, dass nur etwa ein Drittel des eingesetzten Haushaltszuckers in den Produkten durch den neuen Süßstoff ersetzt werden kann.
    Keine „Natur pur“

    Steviolglycoside werden durch chemische Verfahren gewonnen, die mit „Natürlichkeit“ wenig zu tun haben. Sie dürfen daher nicht als „natürliche Süßstoffe“ bezeichnet werden, denn sie zählen – wie alle anderen Süßstoffe auch – zu den Zusatzstoffen. In der Zutatenliste müssen sie als „Süßstoff Steviolglycoside“ oder „Süßstoff E 960“ gekennzeichnet werden.
    Nicht für Bio – Lebensmittel

    Stevioglykoside (E 960) dürfen bisher nicht in Bio-Lebensmitteln verarbeitet werden, da sie nicht in der EU-Öko-Verordnung aufgeführt sind. Dies Verbot gilt auch, wenn die als Rohstoff verwendeten Stevia-Blätter aus Öko-Anbau stammen. Die bereits auf dem Markt befindlichen Produkte, die Stevioglykoside enthalten (aus ökologischem Anbau), dürfen nicht mehr als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden.
    Quellen

    • Neues Mitglied in der E-Familie: Stevia-Extrakt als Süßstoff zugelassen. aid-PresseInfo, Ausgabe Nr. 46/11 vom 16.11.2011
    • EU erlaubt Stevia-Süßstoffe: Experte der Universität Hohenheim sieht enormes Zukunftspotential. Pressemitteilung der Uni Hohenheim vom 14.11.2011
    • Steviolglykosid – ein Süßstoff aus der Natur. Uni Hohenheim. (Link, s. Randspalte)
    • Verzehrsfähigkeit von Stevia in Lebensmitteln. Christina Rempe. AID Ernährung im Fokus 11/2011
    • Stevia rebaudiana Bertoni. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link s. Randspalte)



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