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  1. #21
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    Hallo!

    Ich überlege gerade ob wir uns da nicht irren.

    Ist es nicht so, dass wenn wir einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abschließen die Verhaltensregeln, Richtlinien und AGB (die im Vertrag meistens auf der Rückseite enthalten sind) mit unserer Unterschrift akzeptieren?

    Falls darin erwähnt wurde, das sich das Mitglied an die Hausregeln halten muß, verpflichten wir uns dazu mit unserer Unterschrift, oder?

    Ist in den Hausregeln ein § enthalten, dass das Mitbringen von eigenen Getränken verboten ist, müssen wir das Verbot leider akzeptieren, oder?

    Schließlich haben wir es per Unterschrift im Vertrag mit dem Studio abgeschlossen und akzeptiert.

    Ich meine: Vertrag ist Vertrag, das Kleingedruckte und deren Inhalte sollte man schon vor Abschluß genau lesen und prüfen bevor man seine Unterschrift als Bestätigung/Abschluß drunter setzt.

    Wonach ich der Meinung bin wir dürfen keine eigenen Getränke ins Studio mitbringen und verzehren.

    Oder sehe ich es falsch?

    Gruß S.

  2. #22
    Sportstudent/in Avatar von m-top
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    @headcandy01
    Richtig

    Gruß
    M-TOP

  3. #23
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    @m-top

    FALSCH!

    AGB's gelten nur dann, wenn sie konform zu den gestzlichen bestimmungen sind. wenn agb's im widerspruch zu den gestzlichen regelungen stehen, sind sie unwirksam, auch wenn du sie unterschrieben hast.
    leider wissen das die meisten leute nicht, und das wird leider gottes von den verwendern immer wieder ausgenutzt.
    wenn man sich bspw. die agb's von online-shops durchliest, wird man schon lange suchen müssen, um agb's zu finden, in denen nicht mindestens eine klausel unwirksam ist.

    gruß
    philipp

  4. #24
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    Zitat Zitat von *philipp*
    @m-top

    FALSCH!

    AGB's gelten nur dann, wenn sie konform zu den gestzlichen bestimmungen sind. wenn agb's im widerspruch zu den gestzlichen regelungen stehen, sind sie unwirksam, auch wenn du sie unterschrieben hast.
    leider wissen das die meisten leute nicht, und das wird leider gottes von den verwendern immer wieder ausgenutzt.
    wenn man sich bspw. die agb's von online-shops durchliest, wird man schon lange suchen müssen, um agb's zu finden, in denen nicht mindestens eine klausel unwirksam ist.

    gruß
    philipp
    @philipp:

    RICHTIG

  5. #25
    Sportstudent/in Avatar von m-top
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    Ist interessant. Da werden Vereinbarungen mit Unterschrift bestätigt und anschließend werden diese Vereinbarungen von einigen angefochten. Da frage ich mich: sind die AGB gelesen worden? Wenn ja- warum wurde dann nicht direkt auf den fehlenden Passus hingewiesen?
    Haben sich diese User die Hausordnung geben lassen? Wenn ja- warum wird nicht direkt darüber gesprochen? Sind Sonderabsprachen getroffen worden die nicht in den AGB stehen?
    („Klar kannst du eigene Getränke mitbringen, liebes Neumitglied“) Pardon—habt ihr das schriftlich? Nein? „Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Form“……

    „AGB's gelten nur dann, wenn sie konform zu den gesetzlichen Bestimmungen sind. wenn agb's im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen stehen, sind sie unwirksam, auch wenn du sie unterschrieben hast“
    Salvatorische Klausel ein Begriff?

    Mir ist durchaus bewusst das in einigen Studios ein überzogener Preis für die Getränke verlangt wird. Und wenn eigene Getränke nicht mitgebracht werden, bzw. nicht in den Trainingsräumen und/oder Thekenbereich verzehrt werden dürfen, bleibt immer noch die Möglichkeit diese in den Umkleideräumen zu verkonsumieren. Hier wird wohl kaum einer der Betreiber was gegen einzuwenden haben.
    Das Argument der danach besetzen Cardiogeräte… also:“ Auf Einzelschicksale können wir keine Rücksicht nehmen“ Klingt hart, ist aber so.
    Dem Betreiber direkt mit Gerichtsurteilen oder einer Anzeige beim Verbraucherschutz zu drohen ist einfach lächerlich. In der Regel werden diese Mitglieder keinen guten Stand mehr haben und dem „Fitnessmarkt wieder zur Verfügung gestellt“. Mit solchen Unruheherden kann und wird kein Betreiber lange zusammen arbeiten.
    Auch die Drohung mit „10 oder gar noch mehr Mitglieder“ zu kündigen… ist genau wie beim Ausruf eines Streiks. Erst rufen allen JAAA und wenn es um die Wurst geht stehen die meisten alleine da.

    Schönen 1.Mai noch
    wünscht
    M-TOP

  6. #26
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    @m-top
    das mit der unwirksamkeit war ja auch nur auf die jeweiligen klauseln bezogen. dass die restlichen klauseln davon unberührt bleiben ist selbstverständlich.
    das ändert aber alles nichts daran, dass jeder seine getränke mitbringen kann, selbst wenn er eine klausel, die dieses untersagt, unterschrieben hat.

    philipp

  7. #27
    Discopumper/in
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    Hallo,

    ich gehe 5 x die Woche zum Sport.
    Trinke minnimum 1 L. wie soll ich das bezahlen?

    In dem Gerichtsurt. von dem hier so oft gesprochen wird steht in der Urteilsbegründ.

    Ein Sportstudio ist ein Raum der mir für sportliche Acktivitäten zur verfügung gestellt wird, natürlich für Geld und das oft nicht wenig.
    Beim Sport muß man trinken das Studio bietet das an, das ist aber eine extra Leistung des Betreibers.
    Die mann nicht annehmen muß!!!
    Das einzigste was der Betreiber machen kann, ist das im Trainingsraum keine Flaschen mitgenommen werden dürfen, zur Sicherheit. Na und, stelle ich sie ebend auf den Tisch an der Baar oder trinke in der Umkleidekabine.

    Bei uns hat mann es auch versucht und schnell wieder gelassen.
    Wir Sportler waren uns da sehr einig, vom Rentner bis BB.


    Ich kenne sehr viele Studios im ganzen Lande und kaum ein Besitzer verbietet eigene Getränke.
    Versucht haben sie es alle einmal, ich allerdings auch.
    Aber ein Sportstudio ist nun einmal keine Gaststätte!!!!!


    MFG

    Der Betreiber bei

  8. #28
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    lustig wie viele ja-un-amen männchen es hier gibt, da beruft man sich lediglich auf seine rechte die gesetzlich festgeschrieben sind und ist dann ein "unruheherd".
    genau wie der nahe osten.. am besten alles ausbomben gell ;P ?

    wenn daraus ein streit ensteht sicherlich nicht verursacht durch den kunden sondern eher durch den betreiber der nicht akzeptiert das er im unrecht ist. ich würd mich da genauso verhalten.

    achja die armen armen fitnessstudiobesitzer ....

  9. #29
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    Soweit ich weiß, gibt es aber seit einiger Zeit ein Urteil welches besagt: Das an sich der Studiobesitzer den Konsum von eigenen Getränken nicht verbieten darf, aber sollte in der Hausordnung der Konsum eigener Getränke untersagt sein und im Studio Getränke zu moderaten Preisen angeboten werden, darf der Studiobesitzer sein Hausrecht durchsetzen. Darum würde ich vorsichtig sein, denn eine Klage kann dann schon nach hinten losgehen.
    Davon abgesehen ist es denn wirklich so schlimm in der Umkleide zu trinken?
    Muß es denn wirklich immer Leute geben, die sich über jeden ****** aufregen und auf ihre vermeintlichen Rechte pochen?
    Überlegt mal wenn es die "bösen" Studiobesitzer nicht gebe, dann könnte ihr im Keller trainieren. Wäre bei einigen vermutlich auch besser.

  10. #30
    Discopumper/in
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    Danke ihr lieben Studiobesitzer das ihr uns trainieren lasst!!! Dein letzter Satz ist einfach nur Sch...!
    Warum? Überlege mal!

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