Zitat Zitat von Tompau
Kann man Geräte aus dem Ausland auch Steuerrechtlich oder beim Finanzamt absetzen? Ich meine jetzt zum beispiel Tschechien...?
Ja, kann man. Voraussetzung ist natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung. Man sollte noch beachten, dass bei Wirtschaftsgütern über 410,- Euro (ohne Umsatzsteuer) die Kosten nicht sofort im Jahr der Bezahlung bzw. Anschaffung steuerlich abgesetzt werden können. Das einzelne Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wird lediglich über die Nutzungsdauer (bei Fitnessgeräten schätze ich mal so auf 8-10 Jahren) abgeschrieben. Bis 410,- Euro werden Aufwendungen sofort als Betriebsausgaben abgesetzt.