wundert mich, die Urteile dich in Bezug darauf spontan kenne:
-Keine Laufzeit über länger als 24 Monate
-Verlängerung wenn dann maximal um ein Jahr und nicht wieder um 2 Jahre

- finde das Urteil etwas seltsam, denn dann könnte man aus dem selbigen Grund auch jederzeit bei der Wohnungsmiete oder einem Zeitschriftenabo aussteigen.



hast du evtl. etwas mehr Details zB welche Paragraphen angeführt wurden im Urteil?