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Du hast natürlich Rechte.
Mal davon ausgehend, dass das anfangs von dir geschriebene als wahr unterstellt wird:
Dein Vertragspartner erfüllt seinen Teil nur mangelhaft, du hast alle Gewährleistungsrechte. Da er aber hier zumindest zum Teil erfüllt, müsste man genauer überlegen, ob die Leistung überhaupt noch Sinn für dich macht (Stichwort: Schadenersatz anstatt der Leistung bei Teilerfüllung), schließlich hat für dich die jetzige Teilleistung früher als einzige Hauptleistung ja Sinn gemacht.
Aber: Hier muss man überlegen, was wird denn von deinem Vertragspartner vertraglich geschuldet? Und das ergibt sich sowohl aus dem schriftlichen Vertrag, deiner Verlängerungserklärung und den mündlichen Zusagen etc. Betreffs der Zusagen bist du beweispflichtig, d.h. du musst beweisen, dass diese Zusagen so gemacht wurden und zwar in der Weise, dass sich dein Vertragspartner diese Zusagen zurechnen lassen muss.
Warum warst du eigentlich zu faul, bei der Verlängerung, oder was auch immer du gemacht hast, ausdrücklich reinzuschreiben, dass dies nur gilt, solange du bei Karstadt-wasauchimmer in Bonn trainieren kannst?
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