
-
 Zitat von thedarkness82
danke für die Antworten..
ja ist mitlerweile Geschäftsfähig.
Also wenn ich richtig verstanden habe:
-wegen Umzug (BGB §314)
-wegen Minderjährigkeit (BGB §108)
wenn ich das so schreibe, wird der Anwalt schon wissen was gemeint ist oder??
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?
also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.
-
Sportstudent/in
 Zitat von bb77
wie ist das mit dem anwalt zu verstehen? willst du einem anwalt der gegenseite etwas aufzeigen oder deinem anwalt etwas zu kommen lassen?
also ein anwalt kennt sich da sicherlich besser aus als wir paragraphengoogler.
dem Anwalt der Gegenseite etwas entgegensetzen..
-
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
-
es geht noch weiter.....
falls der trainierende selbst geld verdient, oder über gesicherte einnahmen verfügt, sogar bei gutem "Taschengeld" , ist ein eingeschränkt Geschäftsfähiger in der Lage, Verträge ohne größeres Risiko, selbst abzuschließen...................Handyverträge gehören hier auch dazu
§ 110 BGB
-
Sportstudent/in
 Zitat von FranzM
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
hört sich interessant an. Kannst du mir vielleicht eine Bezugsquelle schreiben oder den Verlag
-
das Buch gibt es beim Horn Verlag zu bestellen, ist leider recht teuer, dafür bekommt man diverse Urteile,. Tipps bzgl. AGB und Musterschreiben auf CD.
Da alles von einer darauf spezialisierten Kanzlei ist sind die Sammlungen und Abwägungen sehr hilfreich !
Horn - Fachverlag für die Fitnessbranche - Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber
-
Umzug von 600km ist ein guter Kündigungsgrund, es sei denn der Umzug war schon vor Vertragsschluss geplant.
-
Sportstudent/in
Franz dank dir für die Hilfe.. Naja, ist eh nur noch ein aussichtsloser Versuch. Geht um ne Freundin die hat vor sechs Jahren eine Mitgliedschaft unterzeichnet. Ist weggezogen und hat nie gezahlt und nicht gekündigt. Die üblichen Fehler eben. Nun ist eine beträchtliche Summe zusammengekommen. Hatte sich mit dem gegnerischen Anwalt auf eine Ratenzahlung geeining, und genau das war der Fehler. Denn mit dieser Einigung hat sie als volljährige zugestimmt Sagten mir heut schon zwei Anwälte. Obwohl sie weggezogen ist und noch minderjährig war. Naja, werds trotzdem mit nem Schreiben versuchen, auch wenns leider nix bringen wird
Ähnliche Themen
-
Von asrev im Forum Anfängerforum
Antworten: 4
Letzter Beitrag: 27.07.2014, 09:57
-
Von Ilu090 im Forum Supplements
Antworten: 7
Letzter Beitrag: 20.07.2010, 15:04
-
Von Coleman1981 im Forum Marktplatz
Antworten: 1
Letzter Beitrag: 30.12.2007, 07:04
-
Von TheCrime im Forum Marktplatz
Antworten: 0
Letzter Beitrag: 08.02.2006, 17:17
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen