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Sportstudent/in
 Zitat von FranzM
wenn er aber innerhalb der Vertragszeit Volljährig wurde, und er weiter trainieren ging wird der Vertrag als von ihm nachträglich genehmigt ebenfalls rechtskräftig.
Siehe hierzu Handbuch für Anlagenbetreiber von A Geisler der Rechtsanwalt ist und auf Fitnessanlagen spezialisiert ist.
hört sich interessant an. Kannst du mir vielleicht eine Bezugsquelle schreiben oder den Verlag
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das Buch gibt es beim Horn Verlag zu bestellen, ist leider recht teuer, dafür bekommt man diverse Urteile,. Tipps bzgl. AGB und Musterschreiben auf CD.
Da alles von einer darauf spezialisierten Kanzlei ist sind die Sammlungen und Abwägungen sehr hilfreich !
Horn - Fachverlag für die Fitnessbranche - Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber
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Umzug von 600km ist ein guter Kündigungsgrund, es sei denn der Umzug war schon vor Vertragsschluss geplant.
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Sportstudent/in
Franz dank dir für die Hilfe.. Naja, ist eh nur noch ein aussichtsloser Versuch. Geht um ne Freundin die hat vor sechs Jahren eine Mitgliedschaft unterzeichnet. Ist weggezogen und hat nie gezahlt und nicht gekündigt. Die üblichen Fehler eben. Nun ist eine beträchtliche Summe zusammengekommen. Hatte sich mit dem gegnerischen Anwalt auf eine Ratenzahlung geeining, und genau das war der Fehler. Denn mit dieser Einigung hat sie als volljährige zugestimmt Sagten mir heut schon zwei Anwälte. Obwohl sie weggezogen ist und noch minderjährig war. Naja, werds trotzdem mit nem Schreiben versuchen, auch wenns leider nix bringen wird
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Sie sollte auf jedenfall nun fristgerecht kündigen, damit nicht mehr aufläuft.
Desweiteren sollte sie sich im guten Gespräch um einen Vergleich bemühen.
Denn das mit dem Wegzug spielt keine Rolle wenn es das Studio nicht im Rahmen einer Kündigung erfährt.
D.h. sie müsste dann für die 6 Jahre zahlen und wahrscheinlich noch evtl. Verzugszinsen , Mahngebüren und falls es vor Gericht geht die Kosten für Anwalt und Verfahren ebenfalls.
Sie sollte versuchen einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, mE würde Sie vor Gericht haushoch verlieren.
Sollten dir deine Anwäle dir was anderes sagen würde mich interessieren aufgrund welcher Auslegung.
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Oh ja das Buch von Geisler ist zwar teuer aber jeden Cent wert und auf lange Sicht eine Investition für die Zukunft.
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Sportstudent/in
Aber im Endeffekt ist doch irgenwie Aussage gegen Aussage.. Sollen die beweisen, dass wir den Vollstreckungsbescheid erhalten haben, genauso wenig wie sie beweisen kann, dass Sie gekündigt hat.
Naja, werd mal sehn wie der gegnerische Anwalt auf das Schreiben reagiert. Schlechtesten falls muss Sie noch knapp 900 euro zahlen. Das ist halt echt heftig. In meinem Studio wären des fast vier Jahre Beitrag
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