
-
75-kg-Experte/in
 Zitat von Dream
6 Monate Kündigungsfrist = unzulässig (gesetzlich maximal 3 Monate)
Hast du zu der Aussage eine Quelle? Wir haben bei 24 Monaten sogar 12 Monate Kündigungsfrist.
M.
-
BB-Leicht-Schwergewicht
 Zitat von mibur
Hast du zu der Aussage eine Quelle? Wir haben bei 24 Monaten sogar 12 Monate Kündigungsfrist.
M.
§ 309 BGB:
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
[...]
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
[...]
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
-
Also mibur, ich kenn dein Studio ja nicht, aber nach deinen Aussagen hier im Forum müsste dein Center ja auf der schwarzen Liste der Verbraucherschützer stehen 
Geschäftliches Interesse, ok, aber irgendwie würd ich mir als Kunde schon ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen.
Warum lässt Du denn deine Mitglieder überhaupt noch kündigen, wer nicht mehr will soll sich gefälligst um einen Nachfolger kümern und trägt selbstredend das Ausfallrisiko.
-
60-kg-Experte/in
es hätte ein Erziehungsberechtigter unterschreiben müssen.
Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
-
BB-Leicht-Schwergewicht
 Zitat von EmundEm
Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
Sofern das nicht allein auf Minderjährige bezogen sein sollte, wäre das falsch.
(Im Urlaub vor einigen Monaten hat ein Studiobesitzer mit mir beispielsweise folgendes per Handschlag ausgemacht: "Du gibst mir 40 Euro und kannst dafür die nächsten 2 Wochen hier trainieren, so oft du willst." Dies war selbstverständlich ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag. Solch eine Vereinbarung dürfte sogar unter den "Taschengeldparagraphen" fallen.)
-
Sportrevue Leser
 Zitat von EmundEm
Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
, hab doch schon tausend verträge im internet ohne unterschrift abgeschlossen. auch für dienstleistungen
-
Sportbild Leser/in
danke erst mal bis hirhin
ich werde jetzt morgen erst nochmal dahingehen und was rummeckern vll lässt sich da ja noch was machen und ich finde ne lücke um aus der cadiohölle zur entkommen
-
Eisenbeißer/in
Klar kannst Du mit 17 so einen Vertrag schließen. Du bist ja beschränkt geschäftsfähig.
Und jetzt mit 18 machst Du weiter, erklärst also, den Vertrag zu wollen.
Aber bei der Fitcom bekommst Du den doch schriftlich?
Ich hab 3 Monate Kündigungsfrist.
§ 309 9 c) ist nicht unbedingt einschlägig. Fitnesscenterverträge sind nämlich hauptsächlich Mietverträge.
-
75-kg-Experte/in
 Zitat von bikepower
Also mibur, ich kenn dein Studio ja nicht, aber nach deinen Aussagen hier im Forum müsste dein Center ja auf der schwarzen Liste der Verbraucherschützer stehen 
Es ist nicht mein Studio, ich darf aber mitbestimmen. 
Ich muss meine Aussage korrigieren. Wir haben eine "3 Monate Kündigungsfrist" und eine Verlängerung um 12 Monate. Ich habe das durcheinander geworfen. Entschuldigung. Jetzt bin ich aber froh, dass wir doch keine halsabschneider sind.
M.
Ähnliche Themen
-
Von Mariusb1992 im Forum Anfängerforum
Antworten: 1
Letzter Beitrag: 06.02.2011, 17:22
-
Von >Danny< im Forum Bilder von mir ...
Antworten: 20
Letzter Beitrag: 20.12.2009, 09:20
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen