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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ilpadre
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    Zitat Zitat von mibur
    Hast du zu der Aussage eine Quelle? Wir haben bei 24 Monaten sogar 12 Monate Kündigungsfrist.

    M.

    § 309 BGB:

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    [...]

    9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)

    bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

    [...]

    c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    Also mibur, ich kenn dein Studio ja nicht, aber nach deinen Aussagen hier im Forum müsste dein Center ja auf der schwarzen Liste der Verbraucherschützer stehen

    Geschäftliches Interesse, ok, aber irgendwie würd ich mir als Kunde schon ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen.
    Warum lässt Du denn deine Mitglieder überhaupt noch kündigen, wer nicht mehr will soll sich gefälligst um einen Nachfolger kümern und trägt selbstredend das Ausfallrisiko.

  3. #3
    60-kg-Experte/in Avatar von EmundEm
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    es hätte ein Erziehungsberechtigter unterschreiben müssen.

    Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit

  4. #4
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ilpadre
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    Zitat Zitat von EmundEm
    Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
    Sofern das nicht allein auf Minderjährige bezogen sein sollte, wäre das falsch.
    (Im Urlaub vor einigen Monaten hat ein Studiobesitzer mit mir beispielsweise folgendes per Handschlag ausgemacht: "Du gibst mir 40 Euro und kannst dafür die nächsten 2 Wochen hier trainieren, so oft du willst." Dies war selbstverständlich ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag. Solch eine Vereinbarung dürfte sogar unter den "Taschengeldparagraphen" fallen.)

  5. #5
    Sportrevue Leser Avatar von Meister Popper
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    Zitat Zitat von EmundEm
    Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
    , hab doch schon tausend verträge im internet ohne unterschrift abgeschlossen. auch für dienstleistungen

  6. #6
    Sportbild Leser/in Avatar von Godm0de.
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    danke erst mal bis hirhin
    ich werde jetzt morgen erst nochmal dahingehen und was rummeckern vll lässt sich da ja noch was machen und ich finde ne lücke um aus der cadiohölle zur entkommen

  7. #7
    Eisenbeißer/in Avatar von Fit53
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    Klar kannst Du mit 17 so einen Vertrag schließen. Du bist ja beschränkt geschäftsfähig.
    Und jetzt mit 18 machst Du weiter, erklärst also, den Vertrag zu wollen.
    Aber bei der Fitcom bekommst Du den doch schriftlich?
    Ich hab 3 Monate Kündigungsfrist.

    § 309 9 c) ist nicht unbedingt einschlägig. Fitnesscenterverträge sind nämlich hauptsächlich Mietverträge.

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Zitat Zitat von Fit53
    Klar kannst Du mit 17 so einen Vertrag schließen. Du bist ja beschränkt geschäftsfähig.
    Und jetzt mit 18 machst Du weiter, erklärst also, den Vertrag zu wollen.
    Aber bei der Fitcom bekommst Du den doch schriftlich?
    Ich hab 3 Monate Kündigungsfrist.

    § 309 9 c) ist nicht unbedingt einschlägig. Fitnesscenterverträge sind nämlich hauptsächlich Mietverträge.
    Falls die Erziehungsberechtigten unterschrieben haben ist der Vertrag gültig wenn nicht, ist dieser nichtig. Musst aber zum Anwalt um dies durchzusetzen. Meint ihr Kündigungsfrist oder Verlängerung des Vertrages bei nicht Kündigung??
    Wenn bei uns die 24 Monatsverträge nicht rechtzeitig gekündigt werden verlängert sich dieser um 12 Monate

  9. #9
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    417
    Zitat Zitat von bikepower
    Also mibur, ich kenn dein Studio ja nicht, aber nach deinen Aussagen hier im Forum müsste dein Center ja auf der schwarzen Liste der Verbraucherschützer stehen
    Es ist nicht mein Studio, ich darf aber mitbestimmen.
    Ich muss meine Aussage korrigieren. Wir haben eine "3 Monate Kündigungsfrist" und eine Verlängerung um 12 Monate. Ich habe das durcheinander geworfen. Entschuldigung. Jetzt bin ich aber froh, dass wir doch keine halsabschneider sind.

    M.

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