Sofern das nicht allein auf Minderjährige bezogen sein sollte, wäre das falsch.Zitat von EmundEm
(Im Urlaub vor einigen Monaten hat ein Studiobesitzer mit mir beispielsweise folgendes per Handschlag ausgemacht: "Du gibst mir 40 Euro und kannst dafür die nächsten 2 Wochen hier trainieren, so oft du willst." Dies war selbstverständlich ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag. Solch eine Vereinbarung dürfte sogar unter den "Taschengeldparagraphen" fallen.)
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