Zitat Zitat von EmundEm
Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
Sofern das nicht allein auf Minderjährige bezogen sein sollte, wäre das falsch.
(Im Urlaub vor einigen Monaten hat ein Studiobesitzer mit mir beispielsweise folgendes per Handschlag ausgemacht: "Du gibst mir 40 Euro und kannst dafür die nächsten 2 Wochen hier trainieren, so oft du willst." Dies war selbstverständlich ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag. Solch eine Vereinbarung dürfte sogar unter den "Taschengeldparagraphen" fallen.)