Zitat Zitat von Fit53
Klar kannst Du mit 17 so einen Vertrag schließen. Du bist ja beschränkt geschäftsfähig.
Und jetzt mit 18 machst Du weiter, erklärst also, den Vertrag zu wollen.
Aber bei der Fitcom bekommst Du den doch schriftlich?
Ich hab 3 Monate Kündigungsfrist.

§ 309 9 c) ist nicht unbedingt einschlägig. Fitnesscenterverträge sind nämlich hauptsächlich Mietverträge.
Falls die Erziehungsberechtigten unterschrieben haben ist der Vertrag gültig wenn nicht, ist dieser nichtig. Musst aber zum Anwalt um dies durchzusetzen. Meint ihr Kündigungsfrist oder Verlängerung des Vertrages bei nicht Kündigung??
Wenn bei uns die 24 Monatsverträge nicht rechtzeitig gekündigt werden verlängert sich dieser um 12 Monate