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Eisenbeißer/in
Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?
Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.
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75-kg-Experte/in
 Zitat von besserwisser
Das sind die Ausgangsurteile, aber was ist mit der Revision?
Aerobic-Trainerin mit einer Lehrerin gleichstellen ist absolut realitätsfremd.
Tja, deswegen meine Frage hier. Vielleicht hat jemand mehr Infos.
M.
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75-kg-Experte/in
Ich habe nun mal bei Google recherchiert, da findet man schon einiges. Tipp - Geld für die Rentenversicherung, sowie Nachzahlung bei Seite legen.
M.
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Eisenbeißer/in
stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen....
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75-kg-Experte/in
 Zitat von besserwisser
stell dir vor eine bundesweit operierende studiokette mit 50 kursen pro woche je studio müsste mit einmal rentenversicherung nachzahlen.... 
Die Selbstständigen zahlen *selbst* die Rentenversicherung, nicht das Studio!
M.
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Hallo Mibur, ich hake hier mal nach, denn laufen bei euch die trainerinnen alle Freiberuflich oder auf 400€ Basis?
gruss
herm
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75-kg-Experte/in
 Zitat von herman the german
... ich hake hier mal nach, denn laufen bei euch die trainerinnen alle Freiberuflich oder auf 400€ Basis?
Ja. Der größere Teil sind Kursleiter die Rechnungen schreiben.
M.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von mibur
Die Selbstständigen zahlen *selbst* die Rentenversicherung, nicht das Studio!
M.
aus dieser sicht hat doch der studiobetreiber kein problem, da jeder selbständige für sich selbst verantwortlich ist.
seit wann wird ein selbständiger zu zahlung in die rentenkasse (der arbeiter und angestellten) gezwungen?
die verpflichtung zur zahlung von rentenbeiträgen betrifft doch nur angestellte (und wenn die über 400 € verdienen auch deren arbeitgeber)
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75-kg-Experte/in
 Zitat von besserwisser
seit wann wird ein selbständiger zu zahlung in die rentenkasse (der arbeiter und angestellten) gezwungen?
Siehe Urteile und Google.
M.
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 Zitat von besserwisser
aus dieser sicht hat doch der studiobetreiber kein problem, da jeder selbständige für sich selbst verantwortlich ist.
Doch der Studiobetreiber bekommt schon ein Problem, wenn der Instructor das nicht zahlen kann - dann ist er pleite und wird sowieso keine weiteren Stunden geben.
Kein Instructor kann rückwirkend bis zu glaube ich 4 oder 5 Jahren diese Beiträge nachzahlen - über 20 Prozent vom Gewinn.
Es wird scheinbar mal so oder so gehändelt mit der Versicherungspflicht - Fakt ist wenn die BFA das richtig durchziehen würde kommt ein "Instructorsterben" in Gang - keiner wird dann noch anders Stunden geben wollen als auf 400 Euro Basis.
Das könnte sogar in manchen Gegenden dazu führen dass Kurse nicht mehr besetzt werden können, ich kenne 2 Fälle in denen Instructoren aus Angst den Job hingeschmissen haben und sich nur noch ihrem normalen Hauptjob widmen.
Ihnen ist das Risiko zu gross rückwirkend verknackt zu werden - da verzichten sie lieber auf diese Art Geld zu verdienen.
Mit Rentenversicherung lohnt sich das ganze überhaupt nicht mehr für den Instructor.
Die Fahrtkosten sind gestrichen (Entfernungspauschale und dann noch mehr als 20 Prozent vom Gewinn an die BFA abführen.
Noch dazu bezahlt der Instructor seine Musik - Fortbildungen - Kleidung - Fahrtkosten ect. selber, da bleibt absolut nichts mehr hängen und niemand hüpft "umsonst" - das ist kein Hobby sondern ein "Knochenjob"
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