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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in Avatar von besserwisser
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    Zitat Zitat von mibur
    Die Selbstständigen zahlen *selbst* die Rentenversicherung, nicht das Studio!

    M.
    aus dieser sicht hat doch der studiobetreiber kein problem, da jeder selbständige für sich selbst verantwortlich ist.

    seit wann wird ein selbständiger zu zahlung in die rentenkasse (der arbeiter und angestellten) gezwungen?

    die verpflichtung zur zahlung von rentenbeiträgen betrifft doch nur angestellte (und wenn die über 400 € verdienen auch deren arbeitgeber)

  2. #2
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von besserwisser
    seit wann wird ein selbständiger zu zahlung in die rentenkasse (der arbeiter und angestellten) gezwungen?
    Siehe Urteile und Google.

    M.

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von besserwisser
    aus dieser sicht hat doch der studiobetreiber kein problem, da jeder selbständige für sich selbst verantwortlich ist.

    Doch der Studiobetreiber bekommt schon ein Problem, wenn der Instructor das nicht zahlen kann - dann ist er pleite und wird sowieso keine weiteren Stunden geben.

    Kein Instructor kann rückwirkend bis zu glaube ich 4 oder 5 Jahren diese Beiträge nachzahlen - über 20 Prozent vom Gewinn.

    Es wird scheinbar mal so oder so gehändelt mit der Versicherungspflicht - Fakt ist wenn die BFA das richtig durchziehen würde kommt ein "Instructorsterben" in Gang - keiner wird dann noch anders Stunden geben wollen als auf 400 Euro Basis.

    Das könnte sogar in manchen Gegenden dazu führen dass Kurse nicht mehr besetzt werden können, ich kenne 2 Fälle in denen Instructoren aus Angst den Job hingeschmissen haben und sich nur noch ihrem normalen Hauptjob widmen.

    Ihnen ist das Risiko zu gross rückwirkend verknackt zu werden - da verzichten sie lieber auf diese Art Geld zu verdienen.

    Mit Rentenversicherung lohnt sich das ganze überhaupt nicht mehr für den Instructor.

    Die Fahrtkosten sind gestrichen (Entfernungspauschale und dann noch mehr als 20 Prozent vom Gewinn an die BFA abführen.

    Noch dazu bezahlt der Instructor seine Musik - Fortbildungen - Kleidung - Fahrtkosten ect. selber, da bleibt absolut nichts mehr hängen und niemand hüpft "umsonst" - das ist kein Hobby sondern ein "Knochenjob"

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von mr_durchschnitt
    Das könnte sogar in manchen Gegenden dazu führen dass Kurse nicht mehr besetzt werden können, ich kenne 2 Fälle in denen Instructoren aus Angst den Job hingeschmissen haben und sich nur noch ihrem normalen Hauptjob widmen.

    Ihnen ist das Risiko zu gross rückwirkend verknackt zu werden - da verzichten sie lieber auf diese Art Geld zu verdienen.
    Genau das sind die Probleme die ich bei uns auch sehe. Wir haben eine Anlage auf dem Land, da ist es eh schon schwer genug Kursleiter zu bekommen.

    M.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von besserwisser
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    ich habe mich jetzt mal weiter informiert

    scheint wirklich düster auszusehen!

    das urteil (insbesondere die rückwirkende forderung) ist zwar eine einzelfallentscheidung und es ist fraglich, ob das auf alle trainer übertragen werden kann

    aber die folge wird sein

    - steigende unatraktivität der trainertätigkeit
    - erhöhte kosten für studiobetreiber (da die trainer diese kosten nicht auch noch ohne weiteres übernehmen können)
    - ? schadensersatz-/rückfforderungen der trainer an ausbildungsinstitute und auftraggeber (studios)?
    - durch "finanziellen ruin" vieler trainer durch nachzahlungen (pro jahr ca. 1.000 €, wer 6 jahre tätig ist 6.000 €!), wegbrechen der personellen infrastruktur

    um den letzten punkt zu vermeiden sollten die BfA unbedingt auf rückwirkende forderung verzichten, zumal der status erst ab urteilsverkündung "geklärt" ist.

  6. #6
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von besserwisser
    um den letzten punkt zu vermeiden sollten die BfA unbedingt auf rückwirkende forderung verzichten, zumal der status erst ab urteilsverkündung "geklärt" ist.

    Dieses Urteil vernichtet Jobs für diese Tätigkeit, ganz klar

    Nimm einmal ein Honorar von 40 Euro für 60 Minuten hüpfen, davon soll der Instructor bezahlen:


    An- und Abfahrt mit PKW oder anderem Verkehrsmittel

    Zeit für An- und Abfahrt, manche Instructoren sind bis zu 2 Stunden unterwegs um in "einem" Studio Stunden zu geben

    Eigene Aus- und Weiterbildungen

    Eigene Kursmusik

    Eigene Trainingsbekleidung inklusive Schuhe

    Rentenversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil

    Steuerliche Abgaben, je nach Progression

    Noch ein Problem:
    Krankenkassen machen zum Teil auch Jagd auf "nebenberuflich Selbstständige" und wollen dafür auch noch Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil kassieren, egal ob derjenige über einen normalen Job bereits versichert ist.




    Was bliebe von dem Honorar übrig, wobei die 40 Euros in vielen Gegenden gar nicht bezahlt werden - so gut wie gar nichts bleibt übrig, dafür brauch man nicht mehr Vorhopser spielen.

    Für viele Instructoren bedeutet dies den Job aufzugeben oder deutlich zu reduzieren, will man allen Forderungen von Krankenkassen und Bfa entgehen damit es sich halbwegs rechnet kommt nur noch ein richtiger 400 Euro Job in Frage mit Vertrag - mit Lohnfortzahlung und bezahltem Urlaubsanspruch. Das sind dann auch mehr Kosten für die Studios.

    Alles andere ist uninteressant geworden durch dieses Urteil, sollte es vollstreckt werden mit jahrelangen Rückforderungen an Instructoren ist die Existenz vernichtet und der betreffende hat einen Berg an Schulden.

    Niemand macht diesen Job aus Spass und Jux, viele haben die Euros dringend nötig um davon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

    Wer davon lebt gerät ganz schnell in Gefahr ergänzend Hartz IV beantragen zu müssen weil durch die hohen Abgaben und die geringen Stundenlöhne davon der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann.


    Überhaupt ist das Urteil ein Widerspruch in sich, nehmen wir z.B. geförderte Krankenkassen Kurse, zahlen darf der normale Instructor alles an Bfa - Steuer und Krankenkassen, die Krankenkassen aber sagen: deine Kompetenz erkennen wir nicht an, deine "normalen Ausbildunge" reichen nicht um den Kurs durch uns finanziell zu fördern.

    Was da als Lehrer "konstruiert" wird um Beiträge zu kassieren ist abenteuerlich und führt zu zahlreichen vernichteten Existenzen durch die Behörden. Diese Instructoren finden sich dann wieder als Hartz IV Empfänger, ich kenne einige denen genau dieses Schicksal droht. Sie haben keine Rücklagen um sowas aufzufangen, in diesem Job kann man nicht reich werden und gut verdienen, man kann auch keine 8 Stunden am Tag hüpfen um einen anständigen Verdienst zu erzielen.

    Es sind wohl schon bei Betriebsprüfungen einzelne Instructoren zu tausende Euros Nachzahlung "verurteilt" worden, eine Katastrophe für die Betroffenen. Gnädig dürfen sie das in Raten abstottern, was äusserst schwierig ist, das Geld fehlt zum Leben, die Lust auf diesen Job ist ihnen gründlich vergangen und bei den Instructoren macht sich wirklich eine starke Existenzangst breit.

    Es brodelt.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
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    Es brodelt nicht nur in diesem Fallgebiet.

    Auch bei der gegenwärtig boomenden Gesellschaftsform der Limited stehen interessante die Versicherungspflicht betreffende Urteile aus.

    Gruß
    thule82

  8. #8
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von thule82
    Es brodelt nicht nur in diesem Fallgebiet.
    Und nicht erst seit gestern.

    Ich war Anfang der 90er selbständig und das war genau die Zeit, als diese "Scheinselbständigen-Regelungen" aufgekommen sind. Die gelten für so gut wie alle Berufssparten und es hat vielleicht einach nur etwas länger gedauert, bis auch die Fitnessbranche davon erfasst wurde.

    Insofern ist das keine Neuerung sondern eher ein laufendes Verfahren der Gleichstellung aller scheinselbständigen Berufsgruppen.

    Jetzt haben AUCH die Fitnesstrainer das Problem, entweder 400 Euro-Basis nebenberuflich oder genauso wie PC-Reparierer, Programmierknechte, freiberufliche Sekretatriatsdienste etc. behandelt zu werden.

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