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 Zitat von Custo
Hallo,
ein Konto für Lastschriften zu sperren ist nicht möglich.
Wenn Du ein Konto sperrst können auf diesem keinerlei Beträge mehr abgebucht werden.
Du hast aber die Möglichkeit die Lastschriften 6 Wochen zurückzugeben.
Geh einfach zur Bank und sage Du möchtest die Lastschriften wegen Widerspruchs zurückbuchen lassen!!!
verstehe ich nicht?
Kann ich also das Konto für seinen Zugriff sperren lassen?
ohne das ich dann irgendwelche probleme mit meinem Konto bekomme?
btw. soll ich es überhaupt machen?was ist wenn er klagt?
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Geh zur Bank uns sag, dass du das Geld zurückbuchen möchtest.
Einen Grund musst du nicht angeben.
Dem Studiobetreiber enziehst du per Einschreiben die Vollmacht
bei dir Abbuchen zu können. Das sollte reichen, wenn nicht, zeigst du ihn
wegen des dann illegalen Zugriffs auf dein Konto an. Wenn er meint noch Geld zu bekommen, dann muss er sich bei dir melden.
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 Zitat von Stefan1975
illegalen Zugriffs auf dein Konto an.
nennt sich so der strafbestand?
aber im prinzip hast du recht. dagegen kann der besitzer nichts machen. ER muss den monatsbetrag, wenn er so erpicht drauf ist, gerichtlich einklagen
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soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.
PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Nash21
soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.
PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?
Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.
- Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....
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Ist doch ganz einfach:
Geh zu deiner Bank und lass den Betrag zurückholen wie gesagt, kostet dich nichts.
Gekündigt hast Du ja, damit erlischt eine Einzugsermächtigung, da kein rechtlicher Grund mehr besteht.
Dafür brauchst Du weder Anwalt noch irgendeinen Alibigrund.
Genau wie Stefan1975 gesagt hat.
Wo ist das Problem?
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 Zitat von Dream
Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.
- Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....
erstmal informieren mein guter...
"p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."
hab ich aus aus dem Link ganz oben
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
ok ich werde mir das Geld zurückholen.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Nash21
erstmal informieren mein guter...
"p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."
hab ich aus aus dem Link ganz oben
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
ok ich werde mir das Geld zurückholen.
Es ist im Oktober 2006 ein Schreiben der FDI an ALLE Fitnessclubs gegangen das eindeitig besagt , dass die Mwst.-Weitergabe rechtens ist. Es wurden durch alle Instanzen geprüft. Stand auch so in nahezu allen Fachmagazinen der Branche
mit allen AZ.
Eine fristlose Kündigung im Fitnessclub wegen der Mwst. ist NICHT gerechtfertigt.
Übrigens: Urteile von 1996 finden 2007 eher wenig Beachtung.....
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 Zitat von Nash21
PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?
Wenn es im Vertrag steht ist dies eben kein Kündigungsgrund,da dir die Erhöhung bekannt war.
Ebenso wäre es ok wenn es nicht im Vertrag stünde aber als Preis BetragXy Euro + jeweils gültige Mwst. derzeit XY
Denn die Mwst. ist vom Kunden zu zahlen, vom Unternehmer durchzureichen.
ist also keine Erhöhung der eigentlichen Mitgliedschaft,w enn es exakt berechnet wurde und nicht nach oben gerundet wurde.
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