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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    75-kg-Experte/in
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    soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.

    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?

  2. #2
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Zitat Zitat von Nash21
    soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.

    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?
    Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.

    - Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....

  3. #3
    Eisenbeißer/in
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    Ist doch ganz einfach:
    Geh zu deiner Bank und lass den Betrag zurückholen wie gesagt, kostet dich nichts.
    Gekündigt hast Du ja, damit erlischt eine Einzugsermächtigung, da kein rechtlicher Grund mehr besteht.
    Dafür brauchst Du weder Anwalt noch irgendeinen Alibigrund.

    Genau wie Stefan1975 gesagt hat.

    Wo ist das Problem?

  4. #4
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Dream
    Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.

    - Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....
    erstmal informieren mein guter...

    "p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."

    hab ich aus aus dem Link ganz oben
    http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm

    ok ich werde mir das Geld zurückholen.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Zitat Zitat von Nash21
    erstmal informieren mein guter...

    "p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."

    hab ich aus aus dem Link ganz oben
    http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm

    ok ich werde mir das Geld zurückholen.
    Es ist im Oktober 2006 ein Schreiben der FDI an ALLE Fitnessclubs gegangen das eindeitig besagt , dass die Mwst.-Weitergabe rechtens ist. Es wurden durch alle Instanzen geprüft. Stand auch so in nahezu allen Fachmagazinen der Branche
    mit allen AZ.
    Eine fristlose Kündigung im Fitnessclub wegen der Mwst. ist NICHT gerechtfertigt.

    Übrigens: Urteile von 1996 finden 2007 eher wenig Beachtung.....

  6. #6
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Dream

    Übrigens: Urteile von 1996 finden 2007 eher wenig Beachtung.....

    bist du richter oder studiobetreiber? also woher willst du wissen auf welche argumentation sich ein richter einlässt? es ist sehr wohl so das auch alte urteile beachtung finden.

    wobei lg-gerichte nicht gerade eine super instanz sind auf die man aufbauen kann.

    aber zum thema, ich persönlich finde es eher lächerlich, dass sich hier einer gedanken macht wegen einer 3%igen beitragserhöhung. so einen typen wie dich würd ich als besitzer auch nicht als kunden haben wollen. wenn er die nicht weiter gibt verringert er sein einkommen um besagte 3%, da er sie auf jedenfall zu zahlen hat. und verklagst du nun auch den supermarkt da dein putensteak um 3% teurer geworden ist?


    wenn deine eigentliche frage war komme ich aus dem ertrag raus wenn ich 700km weiter weg wohne, dann ist die antwort ja. aber wegen der mwst hier den aufstand zu proben.....

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von spanish-latin
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    Hau´n einfach um ..

  8. #8
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von rebizzel
    bist du richter oder studiobetreiber? also woher willst du wissen auf welche argumentation sich ein richter einlässt? es ist sehr wohl so das auch alte urteile beachtung finden.

    wobei lg-gerichte nicht gerade eine super instanz sind auf die man aufbauen kann.

    aber zum thema, ich persönlich finde es eher lächerlich, dass sich hier einer gedanken macht wegen einer 3%igen beitragserhöhung. so einen typen wie dich würd ich als besitzer auch nicht als kunden haben wollen. wenn er die nicht weiter gibt verringert er sein einkommen um besagte 3%, da er sie auf jedenfall zu zahlen hat. und verklagst du nun auch den supermarkt da dein putensteak um 3% teurer geworden ist?


    wenn deine eigentliche frage war komme ich aus dem ertrag raus wenn ich 700km weiter weg wohne, dann ist die antwort ja. aber wegen der mwst hier den aufstand zu proben.....
    nein, es geht mir natürlich um die 700km

  9. #9
    75-kg-Experte/in
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    Geld ist wieder auf mein Konto, jetzt will er die Kohle wieder zurückbuchen+Stornogebühr.

  10. #10
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von Nash21
    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?

    Wenn es im Vertrag steht ist dies eben kein Kündigungsgrund,da dir die Erhöhung bekannt war.

    Ebenso wäre es ok wenn es nicht im Vertrag stünde aber als Preis BetragXy Euro + jeweils gültige Mwst. derzeit XY

    Denn die Mwst. ist vom Kunden zu zahlen, vom Unternehmer durchzureichen.
    ist also keine Erhöhung der eigentlichen Mitgliedschaft,w enn es exakt berechnet wurde und nicht nach oben gerundet wurde.

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