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  1. #1
    75-kg-Experte/in
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    Kündigung nicht wirksam

    Hallo Leute,

    habe aufgrund meines Aufenthalts im Ausland den 1 Jahres Vertrag mit meinem Studio gekündigt.
    Vor unterzeichnung des Vertrages, sagte mir der Inhaber zu das ich jederzeit kündigen kann wenn ich weiter als 50km wegziehe.

    bin jetzt 700km weit weg, und der typ bucht immer noch vom meinem Konto Geld ab.

    Bin aber nur 6 monate weg, komme noch innerhalb des jahres vertrags(bis okt.2007) wieder.

    in den AGB's steht leider nicht von dem paragraphen drin, was er mir erzählt hat, mit 50 km weit wegziehen.

    Bin natürlich nicht einfach so abgehauen, hatte das mehrmals angekündigt, habe mir meine Kündigung von ihm schriftl. bestätigen lassen(zur kentniss genommen)
    und hatte mir auch versichert, ich bin frei, muss aber nochmal ein monat zustsätzlich bezahlen, geil erst für den folge monat die Kündigung.

    Was tun?konto sperren lassen?

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von fatmike
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    also, es ist total egal, ob in den agbs etwas geschriben steht von wegen 50km weit weg ziehen oder so. sobald du 20km weiter weg ziehst, muss dich der besitzer aus dem vertrag entlassen.
    in deinem fall denke ich mal, dass der besitzer die möglichkeit hat, deinen vertrag für die zeit, die du im ausland bist, auf eis zu legen, d.h. sobald du zurückkommst, läuft der vertrag weiter und von da an kann er wieder von deinem konto abbuchen.
    lass dir doch die beträge, die er abgebucht hat, wieder auf dein konto zurücküberweisen. das funktioniert ohne probleme.

  3. #3
    Discopumper/in
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    Hallo,

    ein Konto für Lastschriften zu sperren ist nicht möglich.
    Wenn Du ein Konto sperrst können auf diesem keinerlei Beträge mehr abgebucht werden.
    Du hast aber die Möglichkeit die Lastschriften 6 Wochen zurückzugeben.
    Geh einfach zur Bank und sage Du möchtest die Lastschriften wegen Widerspruchs zurückbuchen lassen!!!

  4. #4
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Custo
    Hallo,

    ein Konto für Lastschriften zu sperren ist nicht möglich.
    Wenn Du ein Konto sperrst können auf diesem keinerlei Beträge mehr abgebucht werden.
    Du hast aber die Möglichkeit die Lastschriften 6 Wochen zurückzugeben.
    Geh einfach zur Bank und sage Du möchtest die Lastschriften wegen Widerspruchs zurückbuchen lassen!!!
    verstehe ich nicht?
    Kann ich also das Konto für seinen Zugriff sperren lassen?
    ohne das ich dann irgendwelche probleme mit meinem Konto bekomme?
    btw. soll ich es überhaupt machen?was ist wenn er klagt?

  5. #5
    Discopumper/in
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    126
    Geh zur Bank uns sag, dass du das Geld zurückbuchen möchtest.
    Einen Grund musst du nicht angeben.
    Dem Studiobetreiber enziehst du per Einschreiben die Vollmacht
    bei dir Abbuchen zu können. Das sollte reichen, wenn nicht, zeigst du ihn
    wegen des dann illegalen Zugriffs auf dein Konto an. Wenn er meint noch Geld zu bekommen, dann muss er sich bei dir melden.

  6. #6
    Gesperrt
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    Zitat Zitat von Stefan1975
    illegalen Zugriffs auf dein Konto an.
    nennt sich so der strafbestand?

    aber im prinzip hast du recht. dagegen kann der besitzer nichts machen. ER muss den monatsbetrag, wenn er so erpicht drauf ist, gerichtlich einklagen

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    02.10.2003
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    489
    soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.

    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?

  8. #8
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Zitat Zitat von Nash21
    soll ich es machen, weil anwalt nehmen und so, hab ich eigentlich keinen bock.

    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?
    Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.

    - Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....

  9. #9
    Eisenbeißer/in
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    Ist doch ganz einfach:
    Geh zu deiner Bank und lass den Betrag zurückholen wie gesagt, kostet dich nichts.
    Gekündigt hast Du ja, damit erlischt eine Einzugsermächtigung, da kein rechtlicher Grund mehr besteht.
    Dafür brauchst Du weder Anwalt noch irgendeinen Alibigrund.

    Genau wie Stefan1975 gesagt hat.

    Wo ist das Problem?

  10. #10
    Discopumper/in
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    Zitat Zitat von Nash21
    PS: er hatte im Vertrag stehen, das er den Beitrag bei Mehrwehrtsteuer erhöhung, auch erhöht.
    Sowas ist doch schon eigentlich ein Kündigungsgrund, gell?Soll ich den anführen?

    Wenn es im Vertrag steht ist dies eben kein Kündigungsgrund,da dir die Erhöhung bekannt war.

    Ebenso wäre es ok wenn es nicht im Vertrag stünde aber als Preis BetragXy Euro + jeweils gültige Mwst. derzeit XY

    Denn die Mwst. ist vom Kunden zu zahlen, vom Unternehmer durchzureichen.
    ist also keine Erhöhung der eigentlichen Mitgliedschaft,w enn es exakt berechnet wurde und nicht nach oben gerundet wurde.

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