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 Zitat von Dream
Natürlich, sofort kündigen und wegen der Mwst. verklagen.... ich würde unsere Bundeskanzlerin für die gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung auf 19% am besten gleich mit verklagen.
- Oh Mann, wo soll das noch hinführen.....
erstmal informieren mein guter...
"p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."
hab ich aus aus dem Link ganz oben
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
ok ich werde mir das Geld zurückholen.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Nash21
erstmal informieren mein guter...
"p. „Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“ diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden (LG Hannover, Az.: 14 O 383/96)."
hab ich aus aus dem Link ganz oben
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
ok ich werde mir das Geld zurückholen.
Es ist im Oktober 2006 ein Schreiben der FDI an ALLE Fitnessclubs gegangen das eindeitig besagt , dass die Mwst.-Weitergabe rechtens ist. Es wurden durch alle Instanzen geprüft. Stand auch so in nahezu allen Fachmagazinen der Branche
mit allen AZ.
Eine fristlose Kündigung im Fitnessclub wegen der Mwst. ist NICHT gerechtfertigt.
Übrigens: Urteile von 1996 finden 2007 eher wenig Beachtung.....
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 Zitat von Dream
Übrigens: Urteile von 1996 finden 2007 eher wenig Beachtung.....
bist du richter oder studiobetreiber? also woher willst du wissen auf welche argumentation sich ein richter einlässt? es ist sehr wohl so das auch alte urteile beachtung finden.
wobei lg-gerichte nicht gerade eine super instanz sind auf die man aufbauen kann.
aber zum thema, ich persönlich finde es eher lächerlich, dass sich hier einer gedanken macht wegen einer 3%igen beitragserhöhung. so einen typen wie dich würd ich als besitzer auch nicht als kunden haben wollen. wenn er die nicht weiter gibt verringert er sein einkommen um besagte 3%, da er sie auf jedenfall zu zahlen hat. und verklagst du nun auch den supermarkt da dein putensteak um 3% teurer geworden ist?
wenn deine eigentliche frage war komme ich aus dem ertrag raus wenn ich 700km weiter weg wohne, dann ist die antwort ja. aber wegen der mwst hier den aufstand zu proben.....
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Sportstudent/in
Hau´n einfach um ..
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 Zitat von rebizzel
bist du richter oder studiobetreiber? also woher willst du wissen auf welche argumentation sich ein richter einlässt? es ist sehr wohl so das auch alte urteile beachtung finden.
wobei lg-gerichte nicht gerade eine super instanz sind auf die man aufbauen kann.
aber zum thema, ich persönlich finde es eher lächerlich, dass sich hier einer gedanken macht wegen einer 3%igen beitragserhöhung. so einen typen wie dich würd ich als besitzer auch nicht als kunden haben wollen. wenn er die nicht weiter gibt verringert er sein einkommen um besagte 3%, da er sie auf jedenfall zu zahlen hat. und verklagst du nun auch den supermarkt da dein putensteak um 3% teurer geworden ist?
wenn deine eigentliche frage war komme ich aus dem ertrag raus wenn ich 700km weiter weg wohne, dann ist die antwort ja. aber wegen der mwst hier den aufstand zu proben.....
nein, es geht mir natürlich um die 700km
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Geld ist wieder auf mein Konto, jetzt will er die Kohle wieder zurückbuchen+Stornogebühr.
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Discopumper/in
 Zitat von Nash21
Geld ist wieder auf mein Konto, jetzt will er die Kohle wieder zurückbuchen+Stornogebühr.
nicht zurückbuchen, nochmals abbuchen. geh mal zu deiner hausbank und sag denen, dass du die einzugsermächtigung widerrufen hast. bei meiner machen dies so, dass der ermächtigte nimmer buchen kann ,aber ich bin ja auch bei oppenheim
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jo mal schauen, hab das meiner Bank auch gesagt.
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