Was ich nicht verstehe ist, das du doch aufgrund dieser Einschränkung oder Schädigung des Fusses mit Sicherheit den Beruf nur noch eingeschränkt ausüben kannst bzw. die Ausbildung eigentlich nicht mehr das richtige für dich ist.

Mach doch mal einen Termin beim Arbeitsamt und erkundige dich, ob du bei einer Kündigung deinerseits überhaupt eine Sperre kassierst. Es ist doch Unsinn eine Ausbildung zu machen, die dich quält.

Gabs da keinerlei Zahlungen einer Berugsgenossenschaft für den Schaden an deinem Fuss? Geht das wieder in Ordnung, oder wirst du bleibende Einschränkungen haben? Bei bleibenden Einschränkungen körperlicher Art dürftest du doch da eine Entschädigung zu erwarten haben....?!

LG Mia