das geht nicht darum ob er will oder nicht... wir sind hier immerhin noch in Deutschland und dafür gibt es einen gesetzlichen Heilmittelkatalog - wo vorgeschrieben ist für welches Beh.bild es welche Behandlungen gibt...

10 Euro Praxisgebühr wird ja auch erhoben - dafür darf man jawohl eine entsprechende Behandlung verlangen... und Einlagen alleine sind keine ausreichende Behandlung...