nein, was in einer küche da sein muss, und was nicht, ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt. in schleswig holstein is spühle, herd und kühlschrank pflicht, in düsseldorf gar nichts! musst du mal nach googlen wie das bei dir aussieht, oder mit mieterbund abklären, oder hausverwaltung.

wenn du dich als hauptmieter eintragen lässt, bedenke aber auch das du das finanzielle risiko hast. kann schnell mal in die tausende gehen, wenn ein mitbewohner *******e baut, oder du alleine auf einer überteuerten wohnung sitzt.

das mit der kündigungsfrist ist hinfällig wenn nachmieter gefunden sind. also kannst du dich jetzt schon als alleiniger nachmieter zur verfügung stellen, und so die frist umgehen. die mädels wollen ja wahrscheinlich nur ne zwei monatsfrist, weil da ihr neues mietverhältnis beginnt, und sie so nicht doppelt zahlen müssen.