Ja, das ist Auslegungssache der Länder-Behörden. Es geht um die Frage, ob es sich um Lebensmittel handelt. Das Lebensmittelgesetz ist zwar Bundesgesetz, aber die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind bei den Bundesländern angesiedelt (Art. 84, 85 GG). Die Behörden legen halt die Vorschriften teilweise unterschiedlich aus.

Im Übrigen wird meines Erachtens die BRD Probleme bekommen, ihre restrikte Linie in Bezug auf die Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel aufrechtzuerhalten. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erst entschieden, dass die Warenverkehrsfreiheit im Einzelfall Vorrang haben kann, und die BRD wurde deswegen verurteilt.

Hier der Link:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/...de00020002.pdf


Du kannst Dir sicherheitshalber mal diese eine Seite aus dem Amtsblatt ausdrucken. Falls jemand mal im EU-Ausland ein Produkt bestellst, dass zwar z.B. in Holland, nicht aber in der BRD als Lebensmittel gilt, kann er diese Entscheidung (im Ernstfall) der Behörde als Argument für die Rechtmäßigkeit seines Handelns vorlegen.

Aber Achtung: Die Entscheidung gilt nur für Vitaminpräparate. Es ist nicht klar, ob der EuGH das bei Tribulus, HMB etc. genau so sieht. Ich empfehle daher auch AUSDRÜCKLICH NICHT, dass man derartige Produkte bestellt. Es handelt sich hierbei lediglich um meine persönliche und unverbindliche Einschätzung zur Rechtslage.

Bei Interesse zur Vertiefung der rechtlichen Problematik: B. Klaus, Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff. Inhalt und Konsequenzen für die Praxis insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln, Diss. Bayreuth, 2004.


Gruß,

Micha