@ oceana:

hallo,

ich schalte mich jetzt auch mal in die diskussion ein.

1. das rechtliche:

gem. dem grundsatz "pacta sunt servanda" (verträge sind zu halten) ist der vertrag erst einmal rechtens, unter der voraussetzung, dass es zwei übereinstimmende WE gegeben hat, was mit sicherheit der fall war. anfechten kannst du ihn nicht mehr. das muss unverzüglich erfolgen. minderjährig bist du nicht und vorübergehend geschäftsunfähig warst du sicherlich auch nicht.

mein tipp zum rechtlichen: hast du keine rechtschutzversicherung, dann lass es, denn die anwaltskosten werden mit sicherheit deine restlichen beitragszahlungen übersteigen, weil es da mit nem anwaltsbrief nicht getan ist.

2. das sportliche:

wenn ich es richtig in erinnerung habe, hast du geschrieben, dass du vorher noch keine erfahrungen mit krafttraining gesammelt hast. warum willst du es also nicht mal im "1. jahr" langsam angehen????du musst dir auch im klaren sein, dass dein körper, der training mit gewichten noch nicht gewohnt ist, sich erst einmal an diese belastungen gewöhnen muss. dazu gehören auch die gelenke etc. natürlich haben dieser trainingsplan und das 1-satz-training auch einen betriebswirtschaftlichen hintergrund. das mit dem "durchschleusen" wurde ja schon angesprochen, aber warum willst du es nicht langsam angehen lassen???ein jahr so ein "lockeres" training und dein körper hat sich dran gewöhnt. dann kannst du dir ja ein richtiges studio suchen.

von daher lautet meine empfehlung:

lass den vetrag laufen und suche dir in der zwischenzeit ein studio aus, zu dem du dann wechseln kannst. über die rechtliche schiene lohnt es sich meiner meinung nach nur dann, wenn du

a) ne rechtschutzversicherung mit geringer SB hast oder aber

b) du kennst nen anwalt, der das quasi für dich für umme macht

bei allen anderen konstellationen wirst du mit sicherheit aus dem vertrag rauskommen, aber finanziell wirds dann doch teurer, zumal anwälte sich gerne auf vergleiche einigen. das sieht dann z.b. so aus, dass du noch ein paar monate zahlst und dann rauskommst. dafür kassieren anwälte bei vergleichen höhere gebühren.

gruß