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 Zitat von blade7501
 Zitat von Kingfett
Wisst ihr eigentlich von was ein Studiobetreiber lebt?
Von den Einnahmen der Getränke, und nichtmal das bleibt ihm ganz, davon muss er auch die laufenden Kosten decken.
Nehmt ihr in die Kneipe auch euer eigenes Sixpack mit?
Dann soll er kein Fitnessstudio aufmachen, sondern 'Ne Kneipe. Na gut das ist etwas harsch!
Alle Urteile zielen darauf ab, dass es bei dem Vertrag um eine Nutzungsüberlassung für SPORT geht, sei es das Fitness oder das Squashcenterurteil.
Die Getränke kann er als Service mitanbieten sind aber nicht Vertragsbestandteil, während bei der Kneipe der Zweck des Vetrages Speisen und Getränke darstellt, warum ich auch in eine Kneipe im Gegensatz zur Sportstätte keine Getränke mitnehmen darf.
Das der Hauptverdienst über Getränke kommt ist falsch, wäre auch ruinös
sich darauf zu verlassen und unterm Strich der Umsatz zu gering.
Die Beiträge sind lt. BSA Betriebsleiterausbildung und Marketingausbildung immer noch die größten stabilen Umsatzbringer, Getränke bringen das Taschengeld ein. Daher kann man zum Locken auch eher was mit Getränkegutscheine machen als über den Beitrag, wenn man sich nicht selber runieren möchten.
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Wenn der Studioleiter verbietet was zu Trinken mit zu bringen, dann kann man versuchen zu reden. Sollte das nichts bringen kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden, die mahnen ihn ab, ändert sich nichts werden Strafen aufgebrummt. Andereseits kann es auch passieren das dann alles vorm Gericht endet.
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wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht geht, kostet es dich nichts sondern die Verbraucherzentrale wenn sie sich irrt ansonsten hat der Studiobesitzer die Kosten auch noch auf der Backe.
Sein Problem, hätte er sich an geltendes Recht gehalten!
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Verbraucherzentrale ist ein guter Tipp!
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Also allem voran sei mal gesagt ich bin kein Studiobesitzer. Allerdings ist es meines Erachtens absolut verständlich wenn ein Studiobesitzer mitgebrachte Getränke im Trainingsbereich untersagt solange er nichts dagegen hat wenn in den Umkleiden getrunken wird. Zuallererst hat auch ein Studio eine Hausordnung in der auf solche Reglements hingewiesen wird und sich also jeder , der das inakzeptabel findet gegen die Anlage entscheiden kann. Zum zweiten sind auch diese Beträge die in diesem Thread schon als klein hingestellt wurden mit Sicherheit trotzdem ein Anteil dessen was ein Studiobesitzer für Erweiterungen einsetzten kann. Zumal sie, wenn ein ordentlicher Bistrobereich vorhanden ist nicht unerheblich zum Gewinn beitragen.
Ich selbst gehöre zu den Spezies täglich trainierender Bodybuilder die einmal im Jahr an der Theke ein Getränk bestellen , ansonsten in der Umkleide trinken und fast jeden Tag 1-2 Mal im Training sind . Nichts für ungut aber ich denke die Fitnessbranche hat es im Moment schwer genug und ich denke nicht daß einem von euch was abbricht wenn er in der Umkleide trinkt oder eben mal 2 EU liegen läßt.
Gruß Nixe
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Wenn Du Ausdauertraining machst steigst Du also alle 20 Minuten runter, gehst zur Umkleide, trinkst etwas und gehst Du zurück zu dem Gerät in der Hoffnung das kein anderer es besetzt hat? Kann ich mir nicht vorstellen, da es ein extrem nervender Vorgang wäre. Bei jemandem der nur Hantel- und Gerätetraining macht, kann man diese Einstellung vertreten, aber für Leute die verstärkt Cardio betreiben ist das keine adäquate Lösung. Daher vertrete ich auch diesen Standpunkt, das dieses Verbot eine zu große Einschränkung des Trainings ist.
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Interessantes Thema. Wenn der Getränkeverkauf für einen Studiobesitzer einen wesentlichen Bestandteil seiner Einnahmen darstellen, dann frag ich mich, wie sich die in letzter Zeit in Mode gekommenen "all inklusive"-Angebote rechnen, sprich, Wasser, mineralgetränke frei ? Wird da an der Qualität der Getränke manipuliert ?
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haben wirja bereits wiederlegt.
Denn wenn der Großteil des Verdienstes von den bunten Drinks käme, warum sollte er dann noch ein Studio betreiben, wenn sich eine Kneipe mehr rentieren würde?
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 Zitat von Nixe
Bin früher Langstrecken gelaufen und wenn du mal 1-2 Std im Wald unterwegs bist schleppst du ja auch keinen Rucksack mit Getränken mit oder  ?? Wenn ein Studiiobesitzer allerdings diese Regel später einführt und es mir nicht gefallen würde,so würde ich allerdings den Vertrag kündigen bzw ihn vor die Wahl stellen.Aus solchen Gründen allerdings Anwalt oder Verbraucherschutz einzuschalten finde ich allerdings  ( entschuldigung ist nicht böse gemeint nur meine Meinung). Was soll das bringen? Wer trainiert in so einem Studio dann noch gerne? Na ja mein Motto ist eben Leben und Leben lassen. Wenn etwas wirklich ungerechtfertigt ist verstehn ichs ja würde ich mir auch nicht gefallen lassen
Grüßle Nixe 
Naja, es ging bei mir ja auch nicht primär um mich, eher um meine Freundin. Die hatte nämlich vor ein paar Monaten erst denVertrag unterschrieben und extra noch gefragt, wie das mit den Getränken aussieht, (nicht Rucksackweise ) und keinen Monat später kam der Betreiber mit der neuen Regelung an. Aber wie gesagt, er hat ja mit sich reden lassen...
Dein Argument, wer in so einem (verklagten) Studio noch gerne trainiert, stellt sich für mich aber eigentlich nicht, da ja, ausser bei Anmeldung, Kündigung oder Neuregelung, man "meistens" eher wenig mit dem Betreiber zu tun hat. Daher würde ich wirklich jedem raten auf sein Recht zu pochen oder sich ein anderes Studio mit anderen Regelungen zu suchen, wenn es für einen selbst eine zu große Beeinträchtigung ist.
Gruß
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