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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Clown Ferdinand
    Na was steht denn § 32 StGB?

    Zugegeben; schlechte Wortwahl meinerseits.

    Mir ging es um den § 34 StGB.
    Und wem ich gegen einen hängenden Arm trete, diesen womöglich dauerhaft beschädige............
    Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.

    Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.




    Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Kai68
    Mir ging es um den § 34 StGB.
    .......
    Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.
    Notstand? Oh mein Gott

    Zitat Zitat von Kai68
    Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.
    Der Paragraph hat null mit dem zu tun was du geschrieben hast!
    Lass es bitte einfach sein...danke!

    Zitat Zitat von Kai68
    Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
    Ja...man merkts
    Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Clown Ferdinand
    Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.
    Mecker hier nicht rum.
    Wenn du der Meinung bist, das ich keine Ahnung habe, dann erleuchte mich und erklär es mir richtig.
    Beschimpfen kann ich mich selber.

    Also. Mach mich schlau.

  4. #4
    Neuer Benutzer Avatar von Long Man
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    Also jetzt würde ich auch mal was dazu sagen.Vieles ist ja schon gesagt worden.Auf alle Fälle laß den Schlag gegen den Kehlkopf weg.Es sei denn ,Dein Gegner zückt das Messer oder springt Dir an die Kehle um Dir die Luft zu nehmen.Dann kämmst Du noch beim Notwehrparagraphen mit "Verwirrung oder Schrecken gehandelt"durch.Das gleiche gilt für die Genitalien.Hauptsache Du hast einen guten Anwalt.Ich amüsiere mich immer köstlich,wie der berühmte Tritt ins Schienbein unterschätzt wird.Besonders kleine Leute sollten diese Technik im Kampf gegen große Leute nutzen.Das ist so ein "geiler" Schmerz,das Du genüßlich Dir dein nächstes Ziel beim Gegner suchen kannst.Auch wenn Dein Fuß nicht am Makiwara(Schlagpfahl) trainiert ist.Es gibt aber viele,welche erstmal die Angst überwinden müssen,jemanden zu schlagen.Ich habe selbst vor vielen Jahren lernen müssen, zuzuschlagen.Ich habe die Erfahrung gemacht,auch aus Gesprächen das Du mental fit sein solltest und lernen solltest im Kampf Stärke zu zeigen.Wenn Du von vornherein(und die Kampfsportler hier werden mir das bestätigen) Angst vor Deinem Gegner hast,egal wie groß oder klein er sein mag ,hast Du denn Kampf verloren.Denn Angst lähmt Deine Schnelligkeit.Dann Darfst Du weglaufen.Ach und ein Hinweis noch,weil das Thema auch woanders nochmal vorkam.Wenn jemand mit einem Messer Dich bedroht,dann könnte es sein das Du mental an Deine Grenzen kommst.Das Messer(ob Taschenmesser oder Kampfmesser)ist eine äußerst gefährliche Waffe.Dann darsft Du sofort alles anweden was Dir einfällt.dann greift der Notwehrparagraph.Weil Du nicht warten kannst ,bis der andere zusticht.Denn dann droht er Dir bereits.Weglaufen ist in meinen Augen sinnlos.Ein Messer im Rücken kann genauso tödlich sein.Und CS-Gas.Das was Du im Laden bekommst ist meist kein richtiges CS.sondern meist eine Verbindung.Achte aber auf die Winrichtung.Grins.Aber egal ob Pfefferspray oder andere Mist.Fangt damit garnicht erst an.Denn wenn der andere schneller sein sollte,hast Du das Zeug im Gesicht.Sehr unangenehm.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Long Man
    Das Messer(ob Taschenmesser oder Kampfmesser)ist eine äußerst gefährliche Waffe.Dann darsft Du sofort alles anweden was Dir einfällt.dann greift der Notwehrparagraph.Weil Du nicht warten kannst ,bis der andere zusticht.Denn dann droht er Dir bereits.
    Vorher wohl nicht?

  6. #6
    Discopumper/in
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    176
    bei messerangriffen bin ich auch für land gewinnen! mit messern ist nicht zu spaßen!

    ansonsten würd ich einen NICHT so harten schlag gegen den sodaplexus(weiche stelle zwichen brust und oberen bauchmuskeln) empfehlen, da dem gegner die luft wegbleibt. aber vorsicht!!
    dies kann auch böse ins auge gehen! schlimmstenfalls kann man davon sterben! ich würde diesen schlag nur mit äußerster vorsicht verteilen!
    generell kann ein guter kick oder auch ein schlag in richtung nase und/oder bauch auch sehr
    effektiv sein! wenns dicke kommt mehrere nacheinanderfolgende schläge auf die nase!
    bei schlägen auf den kehlkopf wäre ich auch besonders vorsichtig, kann wie bereits erwähnt
    böse ausgehen...

    mfg stuj

  7. #7
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
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    86
    was glaubt ihr, wieviele meter zwischen einem mit einem messer bewaffneten angreifer und einem mit einer geholsterten pistole ausgestatteten verteidiger liegen müssen, daß der verteidiger noch rechtzeitig zu so einer kommt?

    beide stehen sich gegenüber und der angreifer läuft auf den verteidiger zu.

  8. #8
    Sportrevue Leser Avatar von derblondemann
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    Zitat Zitat von the_black
    was glaubt ihr, wieviele meter zwischen einem mit einem messer bewaffneten angreifer und einem mit einer geholsterten pistole ausgestatteten verteidiger liegen müssen, daß der verteidiger noch rechtzeitig zu so einer kommt?

    beide stehen sich gegenüber und der angreifer läuft auf den verteidiger zu.
    da gabs mal ein video aus dem Asiatischen Bereich...der Messerkämpfer hat 10m schneller überwunden als der Cop die Pistole ziehen konnte

  9. #9
    75-kg-Experte/in
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    02.04.2002
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    Letztens kam mal ein Bericht über eine Berliner Schule in der Türsteher, Polizisten (SEK usw.) und dergleichen ausgebildet werden. Der Trainer, welcher einen sehr kompetenten Eindruck machte, meinte, dass wenn dich wirklich jemand mit dem Messer abstechen will, man eigentlich keine Chance hat.

  10. #10
    Forum Spezialist/in Avatar von Dr. Sardonicus
    Registriert seit
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    Tatsache. Selbst unter den besten Ausbildern, die es gibt, kursiert die Weisheit "wenn zwei im Messerkampf tainierte Leute aufeinander losgehen, endet der eine auf der Intensivstation und der andere auf dem Friedhof." Und erfahrungsgemäß kann das auch genauso gut passieren, wenn nur einer oder gar keiner von Beiden ne Ausbildung hat.

    Grundsätzlich ist das also für den Aasch, es sei denn, man hat einen unbewaffneten Gegner. Und das heißt fast automatisch Knast.

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