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  1. #11
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    @TriStar:

    Ich weiss was du meinst,leider steckt man nicht drinn.Ich kenne deine Situation ja nicht. Aber was mich angeht was am Anfang richtig gut bis Perfekt war ist ganz weg. Ich würde nicht sagen das ich perfekt bin,klar ist immer was zu verbessern.
    Aber wenn der Partner die Augen wegen jedem Mist verdreht und fast immer schlechte Laune hat und das mich spüren lässt und dann noch nicht mal redet bei netter Ansprache.Also Bemühungen sind von meiner Seite da!!!
    Weiss nicht,ist ein grosses durcheinander,schwer zu beschreiben.
    Die Steitigkeiten enden nicht, sondern werden nur auf Eis gelegt bis es wieder eine Gelegenheit gibt zu streiten.

  2. #12
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    @tristar:

    auch wenns offtopic ist: word...
    tut mir immer fürs kind leid, denn das kriegt den "kohle"-krieg auch mit, egal wie klein es ist.

    @Kraftfanadi:
    kommt drauf an, wo du wohnst, aber sonst frag doch mal nach der ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft), da wird Dir gegen ein kleines Trinkgeld in die Kaffeekasse von Juristen geholfen...

    webtips:

    http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/...glc/index.html

    auch interessant:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Unte...d__f17551.html


    aber im einzelfall lieber fachrrat einholen.


    sterni
    Danke für die links
    Natürlich ist es schlecht für das Kind. Nur denke ich kann man keine guten Eltern sein wenn stunk oder spannung in der Luft liegt. Hoffe auf Klärung und Entspannung,was den Stess belangt.

  3. #13
    to hell with god Avatar von Pathologist
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    Dann zieh doch mal für eine Woche aus, danach sprecht ihr euch offen und ehrlich aus.
    Nur weil ihr eine Streitphase habt müsst ihr euch doch nicht gleich trennen - vorallem nicht wenn ihr ein Kind zusammen habt(!!!).. unverständlich.

  4. #14
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    leider alles falsch.
    Du bist auch der unehelichen Kindesmutter gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen... bis zum 3. Geburtstag deines Kindes.
    Vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten/sie geht nicht arbeiten (was deinem Post zu entnehmen war).
    Ich habe das glücklicherweise hinter mir... Unterhalt für die Kindesmutter belief sich bei mir auf knappe 1000 Euro (exkl. Kindesunterhalt versteht sich).
    Sorry, aber so siehts aus.

    Details sind hier nachzulesen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=36266

  5. #15
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    Also meine Schwester war in der situation und sie hat nen jahr von Hartz4 leben müssen weil der Kindesvater ebend nur fürs Kind zahlen musste. Und sie hatte nen Anwalt etc .......... Ihr stand nichts zu und jetzt nächste woche hat sie nen termin vor gericht weil sie mitlerweile mit nem anderen mann verheiratet ist und der kindsvater gar nicht mehr zahlen will........ obwohl das kind nicht adoptiert wurde oder dergleichen.

  6. #16
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    Das kann ja sein. Allersdings lag sein "Resteinkommen" dann sicherlich bereits unterhalb des notwendigen Selbstbehaltes. Einmal da angekommen, muß man auch keine weiteren Unterhaltszahlungen (zumindest der Kindesmutter gegenüber) mehr fürchten

    Edit: die Seite hier bringts noch etwas besser auf den Punkt (wobei der hier angegebene Selbstbehalt m.E. nicht merh stimmt ...ist mittlerweile bei irgendwas zwischen 8 und 900 Euro):
    http://www.musikerrecht.de/Rechtsgeb...iches_Kind.htm

  7. #17
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    okay das kann durchaus sein der typ war noch azubi und ich denke mal mehr als um die 600 netto wird da nciht reingekommen sein.

  8. #18
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    Na super,kann mich gleich nach nem Zeltplatz umschauen.

  9. #19
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    Soooo schlimm wirds wohl hoffentlich nicht werden bei dir.
    Hast ja quasi nur noch gut 2 Jahre vor dir oder du bleibst halt noch etwas länger mit ihr zusammen.
    Eine gute Nachricht habe ich aber auch noch für dich.
    Den Unterhalt für sie kannst du steuerlich geltend machen als außergewöhnliche Belastung (bis 7400 Euro ca.)
    Einen nicht unerheblichen Teil bekommst du also mit etwas Verzögerung wieder zurück.

  10. #20
    75-kg-Experte/in Avatar von david jefferies
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    Zitat Zitat von kappa90
    leider alles falsch.
    Du bist auch der unehelichen Kindesmutter gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen... bis zum 3. Geburtstag deines Kindes.
    Vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten/sie geht nicht arbeiten (was deinem Post zu entnehmen war).
    Ich habe das glücklicherweise hinter mir... Unterhalt für die Kindesmutter belief sich bei mir auf knappe 1000 Euro (exkl. Kindesunterhalt versteht sich).
    Sorry, aber so siehts aus.

    Details sind hier nachzulesen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=36266
    Richtig, 3 Jahre musst du zahlen, wenn sie net arbeiten geht.

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