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Hi ihr Sportskanonen, klar kann euch kein Studiobetreiber verbieten die eigenen Getränke mit ins Studio zu bringen...oder seit wann sollten Taschenkontrollen erlaubt sein.
Das Urteil zielt aber lediglich darauf ab, daß es den Studiobetreibern nicht gestattet ist dieses nicht mitbringen dürfen von Getränken auch in den Vertragsbedingungen festzuhalten und das Mitglied somit damit bindet! Ihr müßt aber mal nachschauen ob da in den Vertragsbedingungen steht, daß ihr die Hausordnungvoll akzeptiert und anerkennt ---> wenn dann da aber drin steht das ihr eigene Getränke nicht mit in den Trainingsbereich nehmen dürft, dann habt ihr letztendlich doch die Arschkarte gezogen und müßt euch auch daran halten oder ihr geht halt jedes Mal in den Umkleideraum zum trinken!
Nehmt am besten den Studioleiter mal bei Seite...bevor er euch darauf ansprechen kann und geht nicht gleich auf Kontra, das bringt nur böses Blut...fragt ihn einfach ob es möglich ist euer eigens mitgebrachtes Getränk in eine typische Studioflasche umzufüllen, damit sich andere nicht benachteiligt fühlen die sich strengstens an das nichtmitbringen halten. Den besten Standpunkt habt ihr dann noch wenn ihr sagen könnt doch auch relativ regelmäßig euren Eiweiß, ein anderes nicht so frei verkäufliches Getränk oder mal einen Riegel doch zudem trotzdem noch im Studio zu holen.
Studiobetreiber sind auch nur Menschen und wenn ihr diese nicht als euren Feind betrachtet sondern auch als einen Menschen mit dem man reden kann, dann glaub ich kaum, daß dieser gegen diesen Kompromiß was sagen würde und darauf auch eingeht!
So hängt der Haussegen nicht schief und alle haben was davon!
Habe die letzten 8 Jahre als Studioleiter gearbeitet, also ist da ja vielleicht auch was dran was ich grad gesagt habe.
Geht nicht gibts nicht ...also haut rein!
MfG Ines
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Sportstudent/in
@untamed wildcat
genau so!!!!!!
Gruß
M-TOP
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Na das sag ich doch ... also ab und zu kann man auch mal ner jungschen Göre wie mir was glauben ---> zumal ich denke auch was von meinem Job zu verstehen.
Mfg Ines
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tja das sind probleme.
daher habe ich das ganze etwas anders gelöst.
bei mir kann jeder mitbringen was er will. oder aber er kann meine getränke trinken. und das ganze für 1,20 euro. nicht pro glas - nicht pro tag - sonder pro woche - soviel du willst und sooft du willst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
und was glaubt ihr - wieviel kommen jetzt noch mit eigenen getränken ins studio???????????
und keine angst - vorher kam die befürchtung es ist dann ein minderwertiges getränk. die sorte hat sich nicht geänder. so einfach.
die mitglieder sind zufrieden - und ich auch. das ist doch schön.
xxl69
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 Zitat von FranzM
 Zitat von blade7501
 Zitat von Kingfett
Wisst ihr eigentlich von was ein Studiobetreiber lebt?
Von den Einnahmen der Getränke, und nichtmal das bleibt ihm ganz, davon muss er auch die laufenden Kosten decken.
Nehmt ihr in die Kneipe auch euer eigenes Sixpack mit?
Dann soll er kein Fitnessstudio aufmachen, sondern 'Ne Kneipe. Na gut das ist etwas harsch!
Alle Urteile zielen darauf ab, dass es bei dem Vertrag um eine Nutzungsüberlassung für SPORT geht, sei es das Fitness oder das Squashcenterurteil.
Die Getränke kann er als Service mitanbieten sind aber nicht Vertragsbestandteil, während bei der Kneipe der Zweck des Vetrages Speisen und Getränke darstellt, warum ich auch in eine Kneipe im Gegensatz zur Sportstätte keine Getränke mitnehmen darf.
Das der Hauptverdienst über Getränke kommt ist falsch, wäre auch ruinös
sich darauf zu verlassen und unterm Strich der Umsatz zu gering.
Die Beiträge sind lt. BSA Betriebsleiterausbildung und Marketingausbildung immer noch die größten stabilen Umsatzbringer, Getränke bringen das Taschengeld ein. Daher kann man zum Locken auch eher was mit Getränkegutscheine machen als über den Beitrag, wenn man sich nicht selber runieren möchten.
Hier glaubt wirklich noch einer an die Theorien der BSA-Akademie!
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Eisenbeißer/in
 Zitat von untamed wildcat
Das Urteil zielt aber lediglich darauf ab, daß es den Studiobetreibern nicht gestattet ist dieses nicht mitbringen dürfen von Getränken auch in den Vertragsbedingungen festzuhalten und das Mitglied somit damit bindet! Ihr müßt aber mal nachschauen ob da in den Vertragsbedingungen steht, daß ihr die Hausordnungvoll akzeptiert und anerkennt ---> wenn dann da aber drin steht das ihr eigene Getränke nicht mit in den Trainingsbereich nehmen dürft, dann habt ihr letztendlich doch die ---pieeep--- gezogen und müßt euch auch daran halten oder ihr geht halt jedes Mal in den Umkleideraum zum trinken!
Ne. Dann ist die Hausordnung auch Vertragsbestandteil weil AGB, und die Umgehung der gerade zur Unwirksamkeit führendenden Normen (§§ 305 ff BGB) ist nicht möglich. Erst recht nicht durch eine Hausordnung.
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Mein Senf:
Ich bringe mein Getränk mit ins Studio. Wurde darauf angesprochen, mit dem Hinweis auf die Hausordnung. Allerdings kam dann recht schnell der Vorschlag ich solle doch eine Getränkeflasche im Studio kaufen, dann kann ich mein Getränk weiterhin mitnehmen.
Der Besitzer sagt auch ehrlich, dass er das Zusatzgeschäft brauchen kann und so wären nicht alle versucht die eigenen Getränke mitzubringen.
Ich hätte aber auch nicht eingesehen, bei 50 Euro Monatsbeitrag noch 2 Euro für 0,5 l Getränk pro Trainingstag zu zahlen. Das wären nocmal rund 30 Euro/Monat.
Ich kann verstehen, dass der Studiobetreiber das Zusatzgeschäft gebrauchen kann, aber ich kann nicht verstehen, wie dieser Zusatz in die normale Kalkulation eingeht. Das ist ein optionales Angebot und das Studio muss sich ohne dieses rechnen.
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Also in meinem Studio ist alles inklusive.
Getränke (Wasser, Mineraldrinks, Kaffee), Sauna, Solarium, alles uneingeschränkt dabei.
Für 45,99 pro Monat.
Alles andere wäre total unverschämt.
Wer 50 EUR pro Monat verlangt und dann auch noch verbietet eigene Getränke mitzunehmen, obwohl bei diesem Preis eigentlich schon längst uneingeschränkt Freigetränke (zumindest Wasser) dabei sein sollten, der hat mich als Kunden nicht verdient.
Ich trinke sehr, sehr viel beim Trainieren. Wenn ich 2-3 Stunden im Studio bin, dann fließen gerne 2-3 Liter Wasser... Dafür noch extra bezahlen zu müssen wäre für mich ein Kündigungsgrund.
Der faule Kompromiss, "dann trink halt in der Umkleide" ist doch wohl ein schlechter Scherz.
Wenn es dem Studiobetreiber so nass reintröpfelt, dass er sich an den Getränkeumsatz klammern muss um über die Runden zu kommen, dann hat er sich schlichtweg total verkalkuliert. Dann soller aufhören und Türsteher werden. Oder Taxifahrer. Oder Spargel stechen.
Er soll zusehen, dass er mind. 1 Mitglied pro m² hat und er verdient Geld.
Für das Gejammere von den Studiobesitzern hier, die darauf pochen ihre Getränke an den Mann bringen zu müssen, habe ich NULL Verständnis. Es geht auch anders.
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Sportstudent/in
@Genocide
Würdest du auch als Studiobetreiber so sprechen?
Gruß
M-TOP
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@m-top:
Ich kann dazu nur sagen, dass ich mir schon mehr als einmal überlegt habe später selbst mal ein Fitnessstudio zu eröffnen.
Ich sehe es durchaus aus Sicht beider - Kunde und Betreiber. Auch wenn mir für den kompletten Blickwinkel des Studiobetreibers logischerweise die Erfahrung fehlt.
Aber ich kann Dir so viel sagen:
Kümmer Dich um den Kunden und das Geschäft läuft von selbst!
(Zitat des Mc Donald's Gründers)
Durch so rigide Regeln wie das Verbot von eigenen Getränekn vergraulst Du Dir die Kunden.
Man kann das ganze geschickt umgehen, indem man durch einen etwas höheren Mitgliedsbeitrag die Getränke inklusive anbietet. Das kann man den Kunden meiner Meinung nach auch recht gut vermitteln.
Umsatz mit Proteinshakes, Riegel, Aminos etc. kommt ja immer noch dazu.
Wenn man den Kunden was bietet, eine gute Atmosphäre schafft, so dass der Kunde gerne ins Studio kommt, auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden eingeht, sich kurz gesagt um den Kunden kümmert, dann sollte die Sache fast wie von selbst laufen.
Natürlich muss das Marketing auch stimmen. Mitglieder die neue Mitglieder werben müssen Vorteile bekommen, Firmenpauschalen anbieten, Sonderaktionen, regelmäßige Events etc.
Dass es in keiner Branche heutzutage ein Zuckerschlecken ist, ist mir klar.
Aber für mich als Studiobetreiber stünde die Grundlage meiner Existenz - der Kunde - im Mittelpunkt.
Wer keine Inklusivangebote machen will und seinen Kunden gestattet die Getränke selbst mitzubringen, der kann sogar damit werben. Sieh es als Wettbewerbsvorteil.
Was ich damit sagen will:
Anstatt als Studiobetreiber egoistisch auf den eigenen Profit zu sehen und auf die Getränkeeinnahmen nicht verzichten zu wollen, sollte man lieber auf die Zufriedenheit der Kunden bauen und somit zu mehr Kunden kommen. Ist meiner Ansicht nach langfristig lukrativer.
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