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preisfehler
hi, hab mal ne frage zur was gesetzlichem:
http://www.energy-sports.de/shopping_cart.php
die firma hat offensichtlicher weise den falschen preis eingetragen, bzw. ein komma falsch gesetzt.
wenn ich das produkt nun bestellen und 1,16 euro überweisen würde, sind die dann verpflichtet mir alles zuzuschicken oder können die sagen, dass sie einen fehler begangen haben?
Oder dürfen sie in einer mail den preis wieder ändern, sodass er für sie stimmt?
ich hoffe ihr wisst was ich meine.
thx, rob
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Natürlich sind die das!!! Aber geh mal gleich auf die Beschreibung! Für 1,16€ bekommst du auch nur ein Probepäckchen!
Gruß
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oh, aso, mein fehler. dann kann der thread ja geschlossen werden.
sorry
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aber leider sind "rechtschreibfehler vorbehalten"!
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60-kg-Experte/in
Selbst, wenn da ein Mercedes stünde, sie sind nicht verpflichtet Dir diesen auch für 1,16, oder was zu verkaufen, da es nur die Aufforderung zu einem Gebot ist, nimmt er sioses nicht an, dann bekommst Du auch nix. Nennt sich: Invitatio ad offerendum
invitatio ad offerendum
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.at)
Invitatio ad offerendm (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Dadurch, dass die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde dann nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Siehe aber auch unter Offerte ad incertas personas.
In der Praxis liegt eine solche invitatio in der Regel bei Werbung vor. Der Kaufmann der Flugzettel mit dem Hinweis auf günstige Preise für Butter verteilt, hält sich damit den Verkauf letztendlich offen. Ist die Nachfrage nach der günstigen Butter größer als sein Lagerbestand ist er nicht gezwungen diese hohe Nachfrage zu befriedigen, z.B. für den Fall, dass er sich selbst nur mit einer bestimmten Menge günstiger Butter eindecken konnte.
In der kommerziellen Werbung sind allerdings die Besonderheiten des Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen. Ein Kaufmann kann z.B. nicht ohne weiteres mit günstigen Preisen für Butter werben und im Laden dann mit dem Hinweis, die 10 Stück günstige Butter seien verkauft, nur noch teurere Butter verkaufen.
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@ EIGrapadura
genau so ist das.
Hätte mein damaliger Recht- Dozent nicht besser erklären können.
Grüße,
Peter
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aber jungs....wie sieht es hier mit dem Empfängerhorizont von Willenserklärungen aus??
ich meine in meinen Vorlesungen gehört zu haben das in diesem Falle die Firma für den falsch gekennzeichneten Preis liefern muss...
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Von BigPascal im Forum Supplements
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