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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in
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    Fitnessstudio Kündigung wegen Umzug

    Hey @all

    ein Freund von mir, der immer mit zusammen ins Studio gegangen ist, musste wegen einer neuen Arbeitstelle nach Hessen ziehen.

    Er ist seit einem Jahr im Vertrag drinne und möchte jetzt natürlich kündigen.

    Frage an euch: Geht das so einfach? Muss man die Bescheinigung oder Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber mitschicken.

    Und wenn jemand ein Musterschreiben posten könnte, wär ich super dankbar.

    Danke im Voraus

    Euer

    Enzo

  2. #2
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    Ich bin mir fast sicher das in einem solchen Fall eine ausserordentliche Kündigung zulässig ist.

    Ein Anwalt könnte dass natürlich genau sagen. Aber auch in einer Verbraucherzentrale könnte man vermutlich hierzu qualifizierte Auskunft, und evtl. Hilfe beim Kündigungsschreiben bekommen.

    Wenn vorgenannter Aufwand gespart werden soll, würde ich einfach schriftlich eine ausserordentliche Kündigung unter Angabe des Grundes aussprechen und nicht weiter zahlen.

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von uranus
    Wenn vorgenannter Aufwand gespart werden soll, würde ich einfach schriftlich eine ausserordentliche Kündigung unter Angabe des Grundes aussprechen und nicht weiter zahlen.
    also das ist wohl die dümmste lösung. einfach nicht mehr zahlen - dann inkasso usw usw.

    nein. besser: kündigung schreiben und kopie der meldebehörde bei legen. schließlich ist man in der beweispflicht das man auch wirklich umgezogen ist. dann das ganze - am besten persönlich abgeben und bestätigen lassen.

    dann hat man den beweis das man es abgegeben hat. sollte dann natürlich noch weiter abgezoben werden - lastschrift widerrufen. außerordentliches kündigungsrecht steht dabei schon zu. glaube mal es sind so über 15 km (bitte nicht genau festlegen) gefordert.

  4. #4
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    Bei uns muss man über 50 km wegziehen um fristlos aus dem Vertrag zu kommen! Dann muss man halt noch nen Bescheid beilegen. Könnt sonst ja jeder sagen er musste umziehen...

  5. #5
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    durch den umzug ensteht ein außerordentliches kündigungsrecht. aber kein sofortiges!!!
    mindestfrist ich glaube 2 wochen müssen eingehalten werden. einfach formlos kündigen, mit verweis auf umzug, und dann anmeldung am neuen wohnort als kopie nachsenden. kündigung am besten sofort absenden.
    mfg

  6. #6
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    Ummeldung sollte reichen, dann kommt er eigentlich ohne Probleme aus dem Vertrag.

    Gruss

    Wuddi

  7. #7
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    Hallo xxl69,

    Wenn Du schon aus meinem Text zitierst und diesen dann kritisierst dann halte dich doch bitte auch das was ich tatsächlich geschrieben haben. Ich habe nicht einfach geschrieben nicht mehr zahlen, sondern auch vorher kündigen.

    Sollte der Sudiobetreiber dann auf einer Erfüllung des Vertrages beharren, und meinen sich in der stärkeren rechtlichen Postion zu befinden und klagen zu wollen, dann kann er das ja gerne tun.

    Sollte ich allerdings obwohl ich den Vertrag gekündigt habe weiter zahlen, weil sich das Sutdio querstellt, ja dann muss ich wohl klagen um mein Geld vielleicht später zurückzubekommen.

    Da ziehe ich ersters eindeutig vor.

  8. #8
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von uranus
    Hallo xxl69,

    Wenn Du schon aus meinem Text zitierst und diesen dann kritisierst dann halte dich doch bitte auch das was ich tatsächlich geschrieben haben. Ich habe nicht einfach geschrieben nicht mehr zahlen, sondern auch vorher kündigen.

    Sollte der Sudiobetreiber dann auf einer Erfüllung des Vertrages beharren, und meinen sich in der stärkeren rechtlichen Postion zu befinden und klagen zu wollen, dann kann er das ja gerne tun.

    Sollte ich allerdings obwohl ich den Vertrag gekündigt habe weiter zahlen, weil sich das Sutdio querstellt, ja dann muss ich wohl klagen um mein Geld vielleicht später zurückzubekommen.

    Da ziehe ich ersters eindeutig vor.
    du hast schon recht das du geschrieben hast vorher kündigen. dennoch sollte schon ein "beweisstück" für den umzug mit dabei lieben. schließlich ist er derjenige der eine außerordentliche kündigung haben möchte und den grund dafür liefert. somit ist er auch verpflichtet, eine bestätigung für den umstand zu liefern. er ist in beweispflicht. wenn er einfach kündigt, aber die meldebestätigung nicht mit abgibt - dann gibt es auch keine außerordentliche kündigung. und damit hätte er dann wirklich das problem vor gericht. und dann kommen noch die kosten für anwalt gericht usw usw dazu.

    daher sollte man schon warten was das studio antwortet und ob es die kündigung akzeptiert oder eben noch eine bestätigung benötigt. wenn ich alles richtig gemacht habe, dann kann ich es mir überlegen, kein geld mehr zu zahlen.

    hierbei aber immer noch bedanken, das auch das studio eine gewisse readtionszeit benötigt um die kündigung auch einzugeben und wirksam werden zu lassen. oben wurden mal so 2 wochen angegeben. glaube das das schon eine gute zeit ist.

  9. #9
    Sportbild Leser/in
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    Nach eigener Erfahrung und mittlerweile großem Ärger geht das nicht immer so einfach.
    Ich habe auch eine Meldebstätigung begelegt und schriftlich gekündigt.
    Hatt sogar vorher noch einen Mitteilhaber des Studios gefragt, wie das denn ist, wie weit ich wegziehen müsste. Er antwortete mir, daß es gültig sei, sobald ich einen anderen Landkreis betrete. Nun wohne ich im Main-Kinzig-Kreis, aber das Studio wies die Kündigung einfach ab, weil das angeblich noch zum Wirtschaftsraum Rhein-Main zählen würde (das Studio war in Offenbach)!!!
    Stattdessen sollte ich so ungefähr 145 Euro zahlen, um nachträglich den Vertrag zu ändern, damit also die verkürzte Laufzeit, die immer teurer ist, ausgeglichen ist. Als ich das ablehnte und denen schrieb, daß ein Wirtschaftsraum nichts mit einer administrativen Landesgrenze zu tun habe, kam keine Antwort und jetzt hab ich gerade gesehen buchen sie einfach weiter ab, ohne daß sie auf mein Schreiben geantwortet hätten.
    Weiss nicht was ich jetzt machen soll, ich kann mir nicht vorstellen, daß die im Recht sind, oder ?

  10. #10
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Powerbabe
    Nach eigener Erfahrung und mittlerweile großem Ärger geht das nicht immer so einfach.
    Ich habe auch eine Meldebstätigung begelegt und schriftlich gekündigt.
    Hatt sogar vorher noch einen Mitteilhaber des Studios gefragt, wie das denn ist, wie weit ich wegziehen müsste. Er antwortete mir, daß es gültig sei, sobald ich einen anderen Landkreis betrete. Nun wohne ich im Main-Kinzig-Kreis, aber das Studio wies die Kündigung einfach ab, weil das angeblich noch zum Wirtschaftsraum Rhein-Main zählen würde (das Studio war in Offenbach)!!!
    Stattdessen sollte ich so ungefähr 145 Euro zahlen, um nachträglich den Vertrag zu ändern, damit also die verkürzte Laufzeit, die immer teurer ist, ausgeglichen ist. Als ich das ablehnte und denen schrieb, daß ein Wirtschaftsraum nichts mit einer administrativen Landesgrenze zu tun habe, kam keine Antwort und jetzt hab ich gerade gesehen buchen sie einfach weiter ab, ohne daß sie auf mein Schreiben geantwortet hätten.
    Weiss nicht was ich jetzt machen soll, ich kann mir nicht vorstellen, daß die im Recht sind, oder ?
    zurückbuchen, lastschriftermächtigung kündigen.

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