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Verbraucherschutz zu Fitnesstudio Verträge
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.......das übliche Bla Bla - es gibt genug Studios die seriös sind, es gilt in dem Artikel der Satz:
"Der Studionutzer sollte auch von vorneherein eine möglichst kurze Vertragslaufzeit vereinbaren. Außerdem hat er die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen."
..........also wo ist das Problem - Vertrag ist Vertrag und den prüfe ich als Kunde sorgfältig, tue ich das nicht bin ich selber schuld, wie bei jedem anderen Vertrag im täglichen Leben.
Niemand wird einer "Gehirnwäsche" ausgesetzt, wer vorschnell unterschreibt sollte niemals eine Versicherung oder anderes ohne Anwalt neben sich "sitzend" abschliessen.
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Naja, es gibt aber auch genügend Studios, die versuchen ihre Kunden zu übervorteilen und zu schnellen, unüberlegten Kaufabschlüssen zu überreden.
Dann wird ein Standardvertrag vorgelegt, der auf die Interessen des Studiobetreibers ausgelegt ist, Änderungen werden meist nicht akzeptiert.
Verbraucherschutz versucht die Rechte des Kunden zu verbessern um ihn vor finanziellen Schäden zu bewahren, genauso wie Verbände dies für Unternehmen tun.
Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, Vertrag ist Vertrag, aber nicht, wenn Rechte und Pflichten sehr einseitig festgelegt sind.
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In jeder Branche gibt es schwarze Schafe - es liegt ganz alleine am Kunden sich dagegen zu wehren.
Jeder Kunde muss lernen dass er nicht so einfach alles unterschreibt, man muss auch vorher lesen und sich Gedanken machen.
Ich kaufe auch kein Auto ohne vorher eine Probefahrt gemacht zu haben und über die Finanzierung genau nachzudenken.
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