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Hohe Dosis ist zulassungspflichtig

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Geschrieben/Gepostet am 11. September 2007 von BBSzene Team

Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel? Die Antwort auf diese Frage hat immense Bedeutung für den Hersteller und seinen Vertrieb. Denn Arzneimittel dürfen in Deutschland nur vertrieben werden, wenn sie zugelassen sind. Von welchem Zeitpunkt an ein Präparat zu den Arzneimitteln zählt, ist allerdings rechtlich nicht ausreichend geklärt. Die europäische Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie und die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regeln derzeit nur die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen. Die weiteren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen sind - soweit es um die Produktabgrenzung geht - unklar abgefasst.

Hersteller, die Präparate wie Vitamine oder Mineralstoffe als Nahrungsergänzungsmittel auf dem deutschen Markt verkaufen wollen, bewegen sich deshalb auf unsicherem Terrain. Gerichte mussten sich bereits vielfach mit dieser Thematik befassen. Doch auch hier bleiben Lücken: Den vom
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