Werbung

Letzte Bilder


Ihr Recht im Fitness-Studio

An Facebook senden Twittern Sende an StudiVZ Drucken An einen Freund sendenShare
Geschrieben/Gepostet am 9. August 2003 von BBSzene Team

Viele Studioverträge enthalten hinterhältige Fallen, die teilweise böse ins Auge gehen können. Doch nicht alles, was in einem Vertrag steht, muss gesetzlich so in Ordnung sein. Gut, dass Sie von jetzt an wissen, was Sie sich nicht gefallen lassen müssen.

Vertragslaufzeit
Eine Vertragslaufzeit, die länger als zwei Jahre besteht ist rechtswidrig, entsprechende Verträge können vorzeitig gekündigt werden werden. Bei den üblichen Verträgen und einer monatlichen Beitragszahlung kann immer zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn das Schreiben am 15. des Monats dem Studio vorliegt. Ist die Laufzeit kürzer als zwei Jahre, wird diese Klausel von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten sind sich die Gerichte
...

Wenn Dir unsere Seite gefällt, so schaue Dich in folgenden Partnershops um! Danke!

BBSzene Shop - Erste Wahl für Eiweiß, Kreatin, Bekleidung, DVDs etc. zu Toppreisen!
Hardcore Shop - Fatburner und Prohormone! Versand ohne Zollprobleme.
Hantelshop - DER Shop für Hanteln, Scheiben, Geräte, Kardio mit Tiefstpreis-Garantie!
Shirts Shop - Die geilsten Bodybuilding Shirt in der Szene!

Bewerte diesen Artikel!

Sportnahrung-Engel, Trier - Bodybuilding und Fitness Shop
Body Attack - Bodybuilding Shop und Fitness Shop für Muskelaufbau
BMS Shop
Bodylab24.de - Protein Spezialist - Alles am Lager