ja genau da liegt das Problem, hab aber dass hier gefunden:

Stillschweigende Verlängerung
Sie ist dann unwirksam, wenn sie sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängert und diese ein Jahr beträgt (LG Düsseldorf). Das bedeutet, der Vertrag kann nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit (bei monatlicher Beitragszahlung) in der Regel zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Für eine automatische Verlängerung um sechs Monate gibt es noch keine einheitlichen Klauseln.

Quelle:http://www.menshealth.de/home/muskel...9234.18221.htm


Müsste eigentlich auf mich zutreffen, da die ursprüngliche Vertragslaufzeit 1Jahr beträgt und jeweils um 1Jahr verlängert wurde.