Zitat Zitat von MegaAtze
Interessiert niemanden, da der Vertrag längst geschlossen wurde und zwar für die Dauer von 14 Monaten; er ist daher für beide Seiten zu diesen Konditionen bindend, sofern er nicht wirksam gekündigt wird oder vertraglich aufgehoben wird. Durch einen Aushang kommt kein Vertrag zustande, denn er erfordert die Annahme. Diese ist eine Willenserklärung nach §§ 142ff. BGB und kann auch in schlüssigem Verhalten bestehen. An einem Aushang vorbei zu latschen ist keine Willenserklärung.



Ist schriftliche Willenserklärung seitens des Studios und wurde nicht angenommen durch den Kunden. Kein Vertrag. Pech für's Studio.



Die müßte sich erstens das Studio von ihm zurückholen, da dessen Bank die Gebühr in Rechnung stellt und zweitens wurde die Einzugsermächtigung überschritten.
Obwohl Studiobesitzer sehe ich das genau so...
Ein Vertrag ist erst dann bindend, wenn ich ihn auch unterzeichne und nicht, wenn ich unterlasse diesem zu widersprechen.....