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Eisenbeißer/in
In keinem Fall reicht das von Ihrem Mandanten eingereichte Attest aus, um eine dauerhafte Erkrankung nachzuweisen, denn es enthält keinerlei Angaben darüber, seit wann die Erkrankung besteht und wie lange genau eine sportliche Betätigung nicht mehr möglich ist. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung, um ein außerordentliches Kündigungsrecht nachzuweisen. (vgl. hierzu auch AG Ludwigsburg Urteil vom 07.03.2000 - 2 C 302/00; AG Spandau Urteil vom 19.11.2001 - 6 C 484/01; AG Neu-Ulm Urteil vom 15.11.2001 - 4 C 1008/01).
Das ist meine Lieblingstelle.
Nicht falsch verstehen: Wenn jemand ernsthaft krank ist, ist eine Stillegung oder gar eine Auflösung meiner Seite gar kein Thema.
Ich denke da jetzt besonders an unsere Senioren over 60 / over 70.
Wir haben sogar schon Leute stillgelegt, die plötzlich arbeitslos wurden oder anders in finanzielle Not ´geraten sind. Die dürfen dann sogar weiter trainieren und bezahlen dann nach, wenn's wieder geht. Man kann über alles reden, aber Fairness und Ehrlichkeit steht hier an erster Stelle.
Bei Gefälligkeitsattesten werde ich zukünftig dem "Patienten", wie auch dem Arzt rechtlich den A.... aufreißen.
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