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Eisenbeißer/in
@Studiobetreiber, Thema "Atteste"
VDF Rechtstipp
Immer öfter stehen Fitnessanlagenbetreiber vor dem Problem, dass Kunden, welche nach kurzer Zeit merken, dass sie eigentlich keine Lust auf das Training haben, versuchen mit Hilfe eines ärztlichen Attestes den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Weder den Kunden, noch den meisten Fitnessanlagenbetreibern ist jedoch bekannt, dass die Rechtsprechung an die vorzeitige Kündigung von laufzeitgebundenen Verträgen sehr hohe Anforderungen stellt. In einer Vielzahl von Entscheidungen haben Amts- und Landgerichte bundesweit entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen immer nur dann in Betracht kommt, wenn das Mitglied dauerhaft überhaupt keine Leistungen des Fitnessstudios mehr in Anspruch nehmen kann (z.B. LG Frankenthal 2 S 450/03, LG Hildesheim 1 S 68/04). Voraussetzung einer außerordentlichen Kündigung ist daher in jedem Fall, dass zum Nachweis einer solchen schwerwiegenden Erkrankung ein Attest vorgelegt wird, welches eindeutig und nachvollziehbar belegt, dass das Mitglied auf Jahre gesehen, keinerlei Leistungen des Studios mehr in Anspruch nehmen kann. Dazu ist es in aller Regel auch erforderlich, dass das Attest die genaue Diagnose der Erkrankung benennt, da ansonsten eine Überprüfung der dauerhaften Sportunfähigkeit nicht möglich ist (AG Ahaus 17 C 598/03).
Nix mehr mit "Gefälligkeitsattest"! :finger:
Speichert euch am besten diesen Text als Word-Datei. Den könnt ihr dann an den Arzt und das Mitglied schicken.
Gruß
Michel
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