Sowas dürfte entweder als Angebot an die Allgemeinheit oder Erklärungsirrtum durchgehen, in beiden Fällen kann man sich nicht auf das Angebot berufen.
Wenn Vorsatz nachweisbar ist, sieht es möglicherweise rechtlich anders aus:
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=...MBEWjL2QSdFaew
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