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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Flex Leser Avatar von Gummipuppe
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    Zitat Zitat von Daniel330
    Der User Gummipuppe ist Anwalt, wende dich doch mal an ihn
    So ist es. Die Sachlage ist leider zu eindeutig, Du musst wohl oder übel zahlen.

    Nur eine Ferndiagnose, kein rechtskräftiges Urteil

  2. #2
    Moderator Avatar von Daniel330
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    Zitat Zitat von Gummipuppe
    So ist es. Die Sachlage ist leider zu eindeutig, Du musst wohl oder übel zahlen.

    Nur eine Ferndiagnose, kein rechtskräftiges Urteil

    Richtig, du hälst dich ans Verbot von definitiven Rechtsberatungen im Internet, oder??

    Ach, ich denk in deinem Nebenjob als Insolvenzberater könntest du dem Threadersteller auch zur Hand gehen....

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von mexxione
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    Anhand der Bestellungen sieht man dass es sich um eine Frau handelt. Somit wird erstmal ein Schreiben aufgesetzt zu den jeweiligen Gläubigern dass ich NICHTS bestellt und auch nichts entgegengenommen habe. Das wird lange dauern bis es durch ist aber es könnte gut sein dass ich aus der Sache rauskomme.

    Sie behauptet "wir wissen ja beide wie es ist" :-D Ich hab es natürlich bestellt. Sie weiß von gar nichts.

  4. #4
    Eisenbeißer/in Avatar von spiderschwein77
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    Zitat Zitat von mexxione
    Anhand der Bestellungen sieht man dass es sich um eine Frau handelt. Somit wird erstmal ein Schreiben aufgesetzt zu den jeweiligen Gläubigern dass ich NICHTS bestellt und auch nichts entgegengenommen habe. Das wird lange dauern bis es durch ist aber es könnte gut sein dass ich aus der Sache rauskomme.

    Sie behauptet "wir wissen ja beide wie es ist" :-D Ich hab es natürlich bestellt. Sie weiß von gar nichts.
    Rechtsgrundlage ist aber ein vertrag der zwischen dir (auch wenn du es nicht bemerkt hast) und den Kaufhäusern eingegangen ist.Die kaufhäuser werden drauf pochen das du zahlst,inklusive allen zick und zack.

    Du darfst dann wiederum vor gericht deine alte anscheißen das die bestellt hat und darfst es von ihr wiederfordern.Da haste jetzt deine bestellungen mit frauen sachen die dir weiterhelfen.Nur musst du auf das glück hoffen das sie auch zugibt das sie bestellt hat.Verneint sie und sagt das waren geschenke von dir,biste am *****.Aussage gegen Aussage.Und immer schön erst strafrechtlich dann zivilrechtlich.Das macht ein wenig mehr druck

  5. #5
    Discopumper/in Avatar von mexxione
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    Zitat Zitat von spiderschwein77
    Rechtsgrundlage ist aber ein vertrag der zwischen dir (auch wenn du es nicht bemerkt hast) und den Kaufhäusern eingegangen ist.Die kaufhäuser werden drauf pochen das du zahlst,inklusive allen zick und zack.

    Du darfst dann wiederum vor gericht deine alte anscheißen das die bestellt hat und darfst es von ihr wiederfordern.Da haste jetzt deine bestellungen mit frauen sachen die dir weiterhelfen.Nur musst du auf das glück hoffen das sie auch zugibt das sie bestellt hat.Verneint sie und sagt das waren geschenke von dir,biste am *****.Aussage gegen Aussage.Und immer schön erst strafrechtlich dann zivilrechtlich.Das macht ein wenig mehr druck
    Es ist eig. ein Unding dass es so einfach ist heute. Alleine bei dem Gedanken das man einfach auf fremde Namen bestellen kann und nichtmal dafür bestraft wird könnte ich durchdrehen.

    Na ja wie dem auch sei. Der Anwalt sagte jedenfalls da könne man gegenan gehen und ich muss es auch erstmal nicht bezahlen bis es geklärt ist. Es wird sicherlich eine Zeit dauern bis es endlich Vorwärts geht.. Gucken wir mal..

  6. #6
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Zitat Zitat von spiderschwein77
    Rechtsgrundlage ist aber ein vertrag der zwischen dir (auch wenn du es nicht bemerkt hast) und den Kaufhäusern eingegangen ist.Die kaufhäuser werden drauf pochen das du zahlst,inklusive allen zick und zack.
    Käse. Wenn ich meinen Nachbarn ärgern will, gehe ich in ein Internetcafe, erstelle eine emailadresse auf ihn und bestelle wie ein Wahnsinniger. Glaubst du, der muss dann alles zahlen?

  7. #7
    Eisenbeißer/in Avatar von spiderschwein77
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    Zitat Zitat von LP22
    Käse. Wenn ich meinen Nachbarn ärgern will, gehe ich in ein Internetcafe, erstelle eine emailadresse auf ihn und bestelle wie ein Wahnsinniger. Glaubst du, der muss dann alles zahlen?
    wenn du seine bankdaten und accdaten um zu bestellen hast und er es annimmt dann darf er zahlen,wenn er es nicht innerhalb der Umtauschfrist umtauscht.

    Wenn du z.b. nen ebay acc von wen fremden hast , ist der auch haftbar

  8. #8
    Eisenbeißer/in Avatar von ProudBavarian
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    Rechtsgrundlage ist aber ein vertrag der zwischen dir (auch wenn du es nicht bemerkt hast) und den Kaufhäusern eingegangen ist.Die kaufhäuser werden drauf pochen das du zahlst,inklusive allen zick und zack.
    wirklich käse.

    wenn jemand auf anderen namen bestellt, ohne dass derjenige davon weiß dann is der vertag nichtig. ergo, der mexxione hier hat gute chancen aus der sache rauszukommen.

    wenns zu ner verhandlung kommt muss man die sachlage hier nur noch beweisen, aber so wie sichs anhört kein problem.

  9. #9
    Gesperrt Avatar von LP22
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    Zitat Zitat von spiderschwein77
    wenn du seine bankdaten und accdaten um zu bestellen hast und er es annimmt dann darf er zahlen,wenn er es nicht innerhalb der Umtauschfrist umtauscht.

    Wenn du z.b. nen ebay acc von wen fremden hast , ist der auch haftbar
    schonmal was von Nachname gehört?

    hier gehts hier nicht um gehackte Accounts.

    ausserdem schreibst du alles durcheinander und verwechselst anscheinend paar grundsätzliche Dinge. Was meinst du mit "annehmen". Was ist, wenn dein Nachbar alles annimmt, weil du nicht da bist. Muss der dann alles zahlen, weil der angenommen hat? Und warum sollte ich planlos an mich gesendete Pakete umtauschen?

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