Im Endeffekt wirds darauf hinauslaufen, glaubhaft zu machen, a.) wer bestellt hat, und b.) wenn SIE bestellt hat, ob man in irgendeinem Verhalten des Vertretenen eine Genehmigung erblicken kann. Wenn nein, dann muss er nix zahlen. Eigentlich simpel.
Dass man sich dazu trotzdem eine Reihe Gedanken machen kann und muss, um zum Beispiel deinen "Aufdränger-Artikel" auszuschließen, siehst du ja an meinen Überlegungen.![]()
Aber jetzt reichts mit Klugscheizzern, das wollt ich eigentlich abstellen, weils so unsympathisch rüberkommt.![]()







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