
-
Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Pathologist
Offensichtlich hatte er ja die Erlaubnis, das Ding zu verkaufen. Wie soll der Käufer da durchblicken? Austausch der Bankdaten plus "Geht klar" sind für mich ziemlich eindeutig.
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 17:39 Uhr)
-
to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
Ah okay, das ist interessant zu wissen. Dein letzter Absatz trifft den Nagel jedenfalls auf den Kopf.
-
to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
-
BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig.
wie kommst du auf sowas?
-
Eisenbeißer/in
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
wie kommst du auf sowas?
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
-
BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von conrown
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
-
to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
-
BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Pathologist
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.

weiß ich auch. Aber warum sollte in diesem Fall der Käufer geschützt werden, im Fall eines verliehenen Fernsehers, der dem Verkäufer ebenfalls nicht gehört, aber nicht?!
-
Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
weiß ich auch. Aber warum sollte in diesem Fall der Käufer geschützt werden, im Fall eines verliehenen Fernsehers, der dem Verkäufer ebenfalls nicht gehört, aber nicht?!
man muss den käufer schützen. der nimmt ja an, dass der besitzer auch der eigentümer ist. sonst würden ja kaum noch geschäfte getätigt werden.
beim geklauten sachen soll der käufer nicht geschützt werden. der verkäufer wird geschützt, weil er die sachen ja nicht fahrlässig aus der hand gab.
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
warum wäre es denn für den käufer von hehlerware schlecht, wenn er das eigentum an der sache behalten dürfte bzw. erst legal erwerben würde.
wie kommst du auf sowas? (die geschichte mit dem fernseher)
schonmal was vom bgb gehört? erwerb vom berechtigten/nichtberechtigtem. hälfte der schlaumeiertips sind fürn *****, weil eben nie ne bgb vorlesung besucht
sag dem ersten Käufer einfach dass das ein unverbindliches Angebot war und somit keine rechtliche Bindung besitzt
sehr schlau. nur leider kam das angebot vom käufer und nicht vom fredstarter. der hat das "nur" angenommen
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
es geht darum, was rechtlich möglich ist, nicht was man da machen sollte.
warum du dich an dem satz aufregst, verstehe ich nicht. schließlich schriebst du doch bei "regelt eure familienangelegenheiten" :
Umsonst gibt es aber nicht den Spruch "Die Freunde kann man sich aussuchen, die Verwandtschaft nicht"
du bist ein depp. hier schreibst du, dass man sich in der familie nicht zankt (und das klagen als steigerung) im anderen fred heißt es von dir - im übertragenen sinne - aber, dass die familie der hort des streites ist
Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 19:09 Uhr)
-
Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
Ähnliche Themen
-
Von timmo im Forum Zwischenmenschliches
Antworten: 137
Letzter Beitrag: 30.12.2009, 17:22
-
Von das gute A im Forum Fitnessbabes
Antworten: 4
Letzter Beitrag: 18.05.2006, 11:58
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen