
-
Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
-
Eisenbeißer/in
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von LP22
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
in der tat, es war recht 2
-
Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von conrown
in der tat, es war recht 2 
nur schwule unis nummerieren ihre kurse durch . an meiner haben die vorlesungen ordentliche namen und nicht son blödsinn wie finance I bis IV (und dann nochmals extra dahintergeschrieben, worum es geht).
-
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von LP22
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
Du bist ja scheinbar der allerschlaueste hier. Mal abgesehen von dem Prozess zwischen Eltern und Kind, warum genau soll die Klage wegen des Kaufvertrags nicht zugelassen werden?
Erklär mal.
 Zitat von Meister Popper
man muss den käufer schützen. der nimmt ja an, dass der besitzer auch der eigentümer ist. sonst würden ja kaum noch geschäfte getätigt werden.
beim geklauten sachen soll der käufer nicht geschützt werden. der verkäufer wird geschützt, weil er die sachen ja nicht fahrlässig aus der hand gab.
Ich steh grad aufm Schlauch...der Verkäufer wird beim Verkauf von Hehlerware geschützt???
Geändert von alkmaster (05.01.2013 um 02:00 Uhr)
Ähnliche Themen
-
Von timmo im Forum Zwischenmenschliches
Antworten: 137
Letzter Beitrag: 30.12.2009, 17:22
-
Von das gute A im Forum Fitnessbabes
Antworten: 4
Letzter Beitrag: 18.05.2006, 11:58
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen