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to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
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Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
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Keine Arme - Keine Kekse
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
Sehe das so wie Patho.
Nur weil der TE Ärger mit seinen hihi Eltern bekommt nen anderen abservieren..
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BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Pathologist
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.

weiß ich auch. Aber warum sollte in diesem Fall der Käufer geschützt werden, im Fall eines verliehenen Fernsehers, der dem Verkäufer ebenfalls nicht gehört, aber nicht?!
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Out there is a moving...
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
es heißt auch dummheit schützt vor strafe nicht! aber der lebenshilfepatient der hier eine mülltonne nach der anderen abfackelt darf fröhlich weitermachen! und der tourettandreas darf zum bundespräsidenten auch fotze sagen! so...
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Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
sag dem ersten Käufer einfach dass das ein unverbindliches Angebot war und somit keine rechtliche Bindung besitzt.
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Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
weiß ich auch. Aber warum sollte in diesem Fall der Käufer geschützt werden, im Fall eines verliehenen Fernsehers, der dem Verkäufer ebenfalls nicht gehört, aber nicht?!
man muss den käufer schützen. der nimmt ja an, dass der besitzer auch der eigentümer ist. sonst würden ja kaum noch geschäfte getätigt werden.
beim geklauten sachen soll der käufer nicht geschützt werden. der verkäufer wird geschützt, weil er die sachen ja nicht fahrlässig aus der hand gab.
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
warum wäre es denn für den käufer von hehlerware schlecht, wenn er das eigentum an der sache behalten dürfte bzw. erst legal erwerben würde.
wie kommst du auf sowas? (die geschichte mit dem fernseher)
schonmal was vom bgb gehört? erwerb vom berechtigten/nichtberechtigtem. hälfte der schlaumeiertips sind fürn *****, weil eben nie ne bgb vorlesung besucht
sag dem ersten Käufer einfach dass das ein unverbindliches Angebot war und somit keine rechtliche Bindung besitzt
sehr schlau. nur leider kam das angebot vom käufer und nicht vom fredstarter. der hat das "nur" angenommen
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
es geht darum, was rechtlich möglich ist, nicht was man da machen sollte.
warum du dich an dem satz aufregst, verstehe ich nicht. schließlich schriebst du doch bei "regelt eure familienangelegenheiten" :
Umsonst gibt es aber nicht den Spruch "Die Freunde kann man sich aussuchen, die Verwandtschaft nicht"
du bist ein depp. hier schreibst du, dass man sich in der familie nicht zankt (und das klagen als steigerung) im anderen fred heißt es von dir - im übertragenen sinne - aber, dass die familie der hort des streites ist
Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 19:09 Uhr)
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Eisenbeißer/in
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von LP22
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
in der tat, es war recht 2
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Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von conrown
in der tat, es war recht 2 
nur schwule unis nummerieren ihre kurse durch . an meiner haben die vorlesungen ordentliche namen und nicht son blödsinn wie finance I bis IV (und dann nochmals extra dahintergeschrieben, worum es geht).
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Ick glob es hackt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
Name ändern, Rolladen runter und nur noch jemanden nach 3 x klopfen + 3 x husten in die Wohnung lassen
Richtigen Anwalt besorgen und du musst dann auch nicht in den Knast.
ER hat mir eine förmliche Kaufbestätigung gesendet auf meine
Emailadresse, ich habe nichts dergleichen bestätigt oder zurückgeschrieben, nur eben ein laxes
"geht ok, so machen wirs"
Du bist am A...., aber 
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge
Geändert von Fliegenklatsche (04.01.2013 um 20:03 Uhr)
..... Diät läuft .....
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