Zitat Zitat von kellerkind Beitrag anzeigen
Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses KH erlaubt war sollte das Verbot dazu berechtigen den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Es ist ja eine Vertragsänderung die Du so nicht hinnehmen musst.

Rein rechtlich gesehen absolut korrekt.