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da mir das ganze j akeine ruhe lässt,habe ich nun gesucht und gesucht und nun endlich,zumindest eine kleine sache zu dem thema gefunden
Perfekt wird die Verwirrung durch die Art der Kennzeichnung: Nahrungsmittel, die Stärkezucker enthalten, dürfen allen Ernstes als "zuckerfrei" deklariert werden, weil die Stärkezucker nach dem deutschen Lebensmittelrecht nicht als "Zucker" im Sinne des Gesetzes gelten - egal ob süß oder nicht.
der text ist hier entnommen
Zucker - geliebt und gehasst, getarnt und ersetzt
undd a maltit ja ein stärkeabbau ist,ist die frage damit denke ich grundsätzlich geklärt.wenn einer nen besseren link zur rechtlichen situation hat:immer her damit
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